Wie der Bürger  gezwungen wird, sinnlose Schornsteinfegerarbeiten zu bezahlen:      

Im dritten Reich hat die Bevölkerung die Entstehung des totalitären Systems erst zu spät bemerkt. Ich glaube nicht, dass die heutige Generation die schleichende Entstehung einer totalitären Beamten Diktatur rechtzeitig bemerkt.

Es gibt genügend Schriften, die zum Inhalt haben, dass Schornsteinfeger  im dritten Reich und in der DDR die Bevölkerung für den Staat ausgeforscht und den Bürger überwacht haben. Es stellt sich die Frage, warum soll das in der BRD anders sein ?  Die Gleichschaltung der Presse und die Willkür in der Rechtssprechung sind  erste Zeichen, dass in der BRD etwas nicht stimmt. Warum muss für eine überflüssige Überwachung moderner Heizungsanlagen  durch den Schornsteinfeger der Artikel 13 des Grundgesetzes  (Schutz der Wohnung) durch Gesetz wieder außer kraft gesetzt werden?

Nachfolgend finden Sie eine Abhandlung, was der durchmacht, wenn er sich gegen den Unsinn des Schornsteinfegerwesens auflehnt. Schornsteinfeger, Behörden und Gerichte schlagen auf den Bürger ein, bis er es aufgibt, sich gegen den Feger Unsinn zu wehren.

Sie meinen die Fegergebühren sind nur "Peanuts"? Stimmt.  Es lohnt sich nicht dagegen sich zu wehren ? Aber warten Sie es ab, wenn Sie dran sind: bei den Wasser-, Strom-, Gas- Müllgebühren und den Anlieger-, Straßenausbaukosten und nicht zu vergessen bei den Krankenkassen und Pflegebeiträgen  und sonstigen Gebühren der Verwaltungsgebühren für die normalen Tätigkeiten der Beamten, die durch Steuern längst abgegolten sind. Weiter bei der Rentenkürzung, Steuererhöhungen und was denen noch so einfällt, Geld für die Alimentierung von überflüssigen Verwaltungsbeamten und Politikern einzutreiben.

Nun zu der Beamtenwillkür.....

 

 
Die Schornsteinfeger mit Ihren Vollstreckungsbehörden erhalten jede Unterstützung durch die Gerichte. Sehen Sie hier die Korrespondenz und Schriftsätze bei einem Ordnungswidrigkeitsverfahren:

Die Vorgeschichte:
Der Feger wollte meinen Edelstahlschornstein fegen ohne vorher die Notwendigkeit des Fegens zu überprüfen. Dazu ist er nach einem Urteil des Landesverwaltungsgerichtes Rheinland/Pfalz verpflichtet. Da er nicht fegen durfte, prüfte er auch nicht, verließ die Feuerungsstätte und erstattet Anzeige wegen Kehrverweigerung gegen mich, den Hauseigentümer.
Nicht dieser, sondern der Feger hat hier seine Pflichten verweigert.
Aber der Feger hat eine Truppe von Beamten beim Bezirksamt zur Verfügung und der Terror kann beginnen:

Ich erhielt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 50 Absatz 1 Schornsteinfegergesetz durch das Bezirksamt Reinickendorf durch die Sachbearbeiterin Schmidt angehängt.

Lesen Sie was für eine Korrespondenz entsteht und was bei den Gerichten passiert:

Zu der Korrespondenz  <---------- hier klicken                                                                

Impressum: Manfred Rickmeyer Berlin                                                                                    email: schornsteinfeger{at}indusnet.de 
Erstveröffentlichung: 16.07.07                   letzte Änderung: 27.07.2007                                                http://www.indusnet.de/rechtsverweigerung/index.htm