Das Bezirksamt Reinickendorf hat nach diversen Beschwerden den Widerspruchsbescheid gesandt und besteht weiter auf die Zahlung der illegalen Schornsteinfegergebühren. Zur Begründung bezieht sich der dortige Dr. Michael Wegner auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. 8. 1999 BVerwG  8 C12/98 

siehe auch: http://home.t-online.de/home/rickmeyer/widerspruch.htm

Sind Reinickendorfer Hausbesitzer  jahrelang  illegal durch das Bezirksamt übervorteilt worden? 

Ein öffentlicher Brief an Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Wanjura:

Sehr geehrte Frau Wanjura!

auch wenn Sie mir in Ihrem Schreiben vom  13. 9  2001 ankündigten, auf Bürgerbegehren, auf Widersprüche und Dienstaufsichtsbeschwerden nicht mehr zu antworten, gehe ich doch davon aus, dass Sie noch im Amt und auch dazu verpflichtet sind, Eingaben zu beantworten. Soviel ich weiß leben wir noch nicht in einer Bananenrepublik, wo jeder machen kann was er will.

Auch wenn Sie als ehemalige Krankenschwester das Amt der Bürgermeisterin wahrnehmen, müssen wir davon ausgehen, dass Sie auch eine Rechtsabteilung haben, die Sie auch über Ihre Pflichten richtig aufklärt und zu dem gleichen Schluss kommt.

Ich nehme an, dass Sie auch wissen, dass Schornsteinfeger möglicherweise  noch immer entgegen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für Messungen an Öl- und Gasfeuerungen Rechnungen ausstellen, obwohl „... für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen die Kosten für Ermittlungen nach  § 26 oder 29 Abs. 2 gemäß  § § 30, 52 nur der Betreiber trägt, wenn die Ermittlungen ergeben, dass  Auflagen oder Anordnungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder der auf dieses Gesetz  gestützten Rechtsverordnungen nicht erfüllt worden sind.“  (Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind gem. 4. BImSchV übliche Heizanlagen bis 120 kW) D. h. er darf zwar messen aber nur kostenlos, wenn die Werte in Ordnung sind.

Wenn auf meinen Einspruch vom 31. 4. 2002 nicht reagiert wird und Sie auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht  antworten, drängt sich die Vermutung auf, dass Sie und/oder Ihre Bauabteilung unter Herrn Wichmann und Frau Kraft mit dem  Bezirksschornsteinfeger gemeinsam Bürger widerrechtlich abzocken und bewusst schädigen. Straftatbestand nach §§ 352, 353 StGB.

Eine Bürgermeisterin, die bewusst  gegen Gesetze verstößt, kaum vorstellbar?

So erwarte ich Ihre Stellungnahme zu meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 31. 05. 2002 und die Entscheidung auf meinen Einspruch bis zum 21. 6. 2002 oder:

ist  Ihre Vollstreckungsmaschinerie, die ältere Rentner mit Polizeimaßnahmen erschreckt, wenn sie sich gegen die sowieso völlig ungerechtfertigten Fegergebühren wehren, ins Stocken geraten. Oder gibt es noch weitere verschrobene Rechtstheorien, die die Legalität der Fegergebühren  beweisen sollen ? Schaffen Sie Klarheit!

Ich achte den Beruf der Krankenschwester sehr, denn z. B. in Iserlohn lebt eine sehr bewundernswerte und fleißige 74-jährige ehemalige Krankenschwester, die mit der Abzockerei durch die Schornsteinfeger auch nicht mehr einverstanden ist, Betrügereien aufdeckt und öffentlich anprangert. Ich hoffe dass auch Sie dem Fleiß und der Opferbereitschaft dieses Berufstandes alle Ehre machen und sich für die Bürger gegen organisierte Abzockerei wenden.

Da inzwischen auch in der Presse berichtet wird, dass Schornsteinfeger auch noch unter dem vorgetäuschten Vorwand der Feuer- und Brandsicherheit, des angeblichen Klima- Umwelt- und Gesundheitsschutzes als verdeckte Ermittler  für Organisationen, Ämter, Dienste und Behörden tätig sein sollen, werde auch ich natürlich zu meiner Wohnung  den Schornsteinfegern zum angeblichen Messen, der gesetzlichen Vorschrift gemäß, oder vielleicht zum  Ausspionieren und Bespitzeln,  Zutritt gewähren. Ein anderer Grund für den zu gewährenden Zutritt in alle Räume meiner Wohnung ist mir noch nicht aufgefallen. Aber diese Ausforschung  bitte kostenlos und nicht auf meine Rechnung.

Ich setze diesen Brief gleichzeitig ins Internet, da schon viele Bürger, auch die Interessensgemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol gespannt sind, was Sie  und Ihre Rechtsabteilung dazu zu sagen haben. Es genügt ein Mausklick und fast alle Abgeordneten des Bundestage erhalten diesen Brief als e-mail.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Rickmeyer
Schildower Straße 18
13467 Berlin
Telefon: 030 405 33 541
Telefax: 030 405 41 492
e-mail: schornsteinfeger@indusnet.de