Forderung an den Gesetzgeber
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Axel Lochers Vorstellung von einem monopolfreien Schornsteinfegerwesen |
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1. Abschaffung des nicht zumutbaren Monopols der
Schornsteinfeger sowie Abklärung der Verfassungswidrigkeit. Somit
Abschaffung der Bevormundung. 2. Absolute Beachtung des GG Art.13 und
Art.19. 3. Einhaltung der EU-Richtlinien wie - freier
Dienstleistungsverkehr, Wettbewerbsrecht, Beachtung der Regelung der
öffentlichen monopolartigen Unternehmen. 4. Beachtung der Landesverfassungen z. B. der
Saarl. Verfassung Art. 44. Vertrags- und Gewerbefreiheit sind nach
Maßgabe der Gesetze gewährleistet, jeder Missbrauch wirtschaftlicher
Machtstellung ist unzulässig. 5. Gleichstellung aller Bundesländer
bezüglich der Kehr- und Überprüfungsordnung. 6. Aufnahme u. Verlängerung der
Prüfungsfristen sowie Berücksichtigung und Einbeziehung der modernen
Feuerungstechniken in die, falls dann noch vorhanden, Kehr und
Überprüfungsordnung. 7. Haftung der in diesem Gewerbe beteiligten
Betriebe bei verursachten Schäden mindestens nach den VOB, besser nach
dem BGB. 8. Messen und Reinigen durch eine Fachfirma
meines Vertrauens in einem Arbeitsgang. 9. Anerkennung dieser Ergebnisse, keine Doppelabnahme. |
2 10. Transparente Rechnungsdarlegung, falls dann immer noch ein von der Regierung behüteter Schornsteinfeger ans Werk darf. 11. Darlegung und Quelle der Mängelstatistik in der SZ (Saarbrücker Zeitung) vom 12.01.02 in der Zeit von 1996-2001 unter Angabe der Feuerungsart, Alter etc. 12. Nichtrealisierung des Wunschgedankens der Regierung, Schornsteinfeger als verdeckte Wanzenleger einzusetzen (Spiegel 07/2002). 13. Ausweispflicht, Namensschild genügt nicht, Wasser-, Gas- und Stromableser haben einen amtl. Ausweis. Ferner muss die Person sich der Schweigepflicht unterziehen, für alle die in dem Gebäude oder auch außerhalb einsehbaren Gegebenheiten, welche nicht der feuertechnischen Sicherheit obliegen. 14. Vermeidung einer Doppelabnahme, z. B. bei einem Brennerwechsel (die Gerätemarken mit CE Zeichen sind eh bekannt) 15. Darlegung der REFA-Studien bezüglich der Auswirkung auf die GÜO. 16. Darlegung der Innungsbeiträge und deren Verwendung. 17. Offenlegung der Rechnungsabschlüsse und Kehrbücher. 18. Überprüfung der GÜO durch den Bundesrechnungshof. |