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Warum funktioniert die deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr? |
Ein Beitrag von Herrn Hubert Königstein:
| Der eigentliche Versager in diesem System trägt den Namen "Bundesverfassungsgericht". Diesem ist der Grundrechtsschutz zugedacht. Von 10.000 erhobenen Verfassungsbeschwerden im Jahr haben etwa 100 Erfolg (es liegt kein Schreibfehler vor!). Die Zahlen belegen den desolaten Verteidigungszustand hinsichtlich unserer Grundrechte. Liest man die Entscheidungen durch, wird endlos gedanklich hin- und hergewippt und abgewogen, bis von den Grundrechten nichts, aber vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers viel übrig bleibt (dies kann nachgelesen werden in der jüngsten Erbschaftsteuer-Entscheidung - über 29 Seiten!). Grundrechte haben die Funktion, die Staatstätigkeit zu begrenzen und die Grundrechte zur Wirkung zu bringen. Ich bin der Auffassung, dass diese 16 Herren und Damen überhaupt nicht ihre Aufgabe und Funktion kennen. Es spricht Vieles dafür, dass sie sich denjenigen dankbar erweisen, die sie in diese Position und Einkommensklasse gebracht haben. Bei der Richterauswahl wird üblicherweise anhand des bisherigen Lebenswandels von den Politikern aufgrund einer Prognose versucht, denjenigen/diejenige auszuwählen, die keine Unannehmlichkeiten bereiten und Gestaltungsmöglichkeiten der Politiker bis zur Willkür erhalten und/oder eröffnen. Nimmt man die Richter a. D. Kirchhof und Herzog (immerhin ein ehemaliger Landesinnenminister, - also der Minister, der vom Aufgabenfeld das größte Interesse an der Minimierung der Grundrechte hat, so auch der BVerfR aD Benda, der vorher Bundesinnenminister war), so schreiben sie schlaue Bücher (Kirchhof: Kopf einer Hydra) und halten schlaue Reden (Berliner Ruckrede von Herzog), die bei Licht betrachtet ihr eigenes Richter- und Bundespräsidentenversagen beschreiben, um daraus heute Forderungen abzuleiten. Sie fordern das Gegenteil von dem, was sie als Richter als rechtmäßig beurteilt. Die Rentenkassen wurden bei beiden Weltkriegen geplündert. Damit wurden die Kriege finanziert. Nach Bismarck sollte das Rentenkapital auf den Rentner warten. Nach dem was berichtet wird, war bei Ausbruch des 1. Weltkriegs die überwiegende Bevölkerung kriegslüstern. Man zog gerne in den Krieg. Man könnte daraus den Schluss ziehen, dass die Bevölkerung das bekommen, was sie wollte. Bleibt noch darauf hinzuweisen, dass diese Generationen Deutschland vor dem Krieg aufgebaut, während des Krieges durch ihr Handeln zerstört und es nach dem Krieg wieder aufgebaut haben. Und für alle diese Handlungen zahlen wir heute Rente. Aus den Plünderungen wurde auch nicht der Schluss gezogen, dass nirgends das Rentenkapital schlechter plaziert sein kann, als in der Hand des Staates. Auch hier kann man sagen, wir haben das, was wir mehrheitlich gewählt haben. Nach dem 2. Weltkrieg waren die Rentenkassen leer, deshalb wurde 1957 auf das Umlageverfahren umgestellt. Statt Kapitalstock werden die aktuellen Renten mit den aktuellen Einnahmen finanziert. Das Umlageverfahren berechtigt zu allerlei Versicherungsbetrügereien (siehe Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Pflegeversicherung), denn es kann das unterschiedlichste Verhalten als Beitragsleistung interpretiert werden. Obwohl jemand, der seine selbstgezeugten Kinder erzieht, keine Beiträge leistet, hat er Ansprüche erworben. Die Pflegeversicherung leistet jedoch in Geld, so dass auch nur Beiträge in Geld für die Versicherungsleistung taugen. Man muss nicht nach den Dummen fragen. Dies ist nichts als Diebstahl, wovor das Grundrecht auf Eigentum eigentlich schützen müsste, aber es greift nicht, denn diese Verfassungsrichter haben von der Funktionsweise von "Eigentum" (Der Eigentümer ist berechtigt, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden von der Einwirkung auf die Sache auszuschließen. ...soviel zur Theorie) keine Ahnung, sie haben es quasi hinwegargumentiert, oder noch schlimmer: Sie haben den Diebstahl zum Recht erhoben. Ein weiteres Beispiel: Belastende Gesetze dürfen nicht zurückwirken. Wenn ein Gesetz zurückwirkt, unterscheidet das Verfassungsgericht zwischen echter und unechter Rückwirkung. Bei unechter Rückwirkung liegt kein Verfassungsverstoß vor. Mein Denkapparat kennt nur Rückwirkung oder keine Rückwirkung. Auch hier wurde solange geistig hin- und hergewürgt, bis von dem guten Prinzip nichts übrig blieb. Der Bundesfinanzhof hat jüngst zwei Vorlagen an das Verfassungsgericht gemacht, wonach er das Ergebnis meines Denkapparats für das Zutreffende hält. Selbst das polnische Verfassungsgericht sieht dies wie ich, um mal das erreichte bundesdeutsche Niedrigstniveau von Rechtstaatsprinzipien darzustellen.
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Hubert Königstein
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| Erstveröffentlichung: 25.02.2007 letzte Änderung: 12.12.2007 http://www.indusnet.de/schornsteinfeger/koenigstein.htm |