Warum funktioniert die deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr?

                                    Ein Beitrag von Herrn Hubert Königstein:

 

 

Der eigentliche Versager in diesem System trägt den Namen "Bundesverfassungsgericht".

Diesem ist der Grundrechtsschutz  zugedacht. Von 10.000 erhobenen Verfassungsbeschwerden

im Jahr haben etwa 100 Erfolg (es liegt kein Schreibfehler vor!). Die Zahlen belegen den

desolaten Verteidigungszustand hinsichtlich unserer Grundrechte. Liest man die Entscheidungen

durch, wird endlos gedanklich hin- und hergewippt und abgewogen, bis von den Grundrechten

 nichts, aber vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers viel übrig bleibt

(dies kann nachgelesen werden in der jüngsten Erbschaftsteuer-Entscheidung - über 29 Seiten!).

Grundrechte haben die Funktion, die Staatstätigkeit zu begrenzen und die Grundrechte zur

Wirkung zu bringen. Ich bin der Auffassung, dass diese 16 Herren und Damen überhaupt nicht

ihre Aufgabe und Funktion kennen. Es spricht Vieles dafür, dass sie sich denjenigen dankbar

erweisen, die sie in diese Position und Einkommensklasse gebracht haben. Bei der Richterauswahl

wird üblicherweise anhand des bisherigen Lebenswandels von den Politikern aufgrund einer

Prognose versucht, denjenigen/diejenige auszuwählen, die keine Unannehmlichkeiten

bereiten  und Gestaltungsmöglichkeiten der Politiker bis zur Willkür erhalten und/oder eröffnen.

Nimmt man die Richter a. D. Kirchhof und Herzog (immerhin ein ehemaliger Landesinnenminister,

- also der Minister, der vom Aufgabenfeld das größte Interesse an der Minimierung der

Grundrechte hat, so auch der BVerfR aD Benda, der vorher Bundesinnenminister war), so

schreiben sie schlaue Bücher (Kirchhof: Kopf einer Hydra) und halten schlaue Reden

(Berliner Ruckrede von Herzog), die bei Licht betrachtet ihr eigenes Richter-

und Bundespräsidentenversagen beschreiben, um daraus heute Forderungen abzuleiten.

Sie fordern das Gegenteil von dem, was sie als Richter als rechtmäßig  beurteilt.

Die Rentenkassen wurden bei beiden Weltkriegen geplündert. Damit wurden die

Kriege finanziert. Nach Bismarck sollte das Rentenkapital auf den Rentner warten.

Nach dem was berichtet wird, war bei Ausbruch des 1. Weltkriegs die überwiegende

Bevölkerung kriegslüstern. Man zog gerne in den Krieg. Man könnte daraus den

Schluss ziehen, dass die Bevölkerung das bekommen, was sie wollte.   Bleibt noch

darauf hinzuweisen, dass diese Generationen Deutschland vor dem Krieg aufgebaut,

während des Krieges durch ihr Handeln zerstört und es nach dem Krieg wieder

aufgebaut haben.  Und für alle diese Handlungen zahlen wir heute Rente.

Aus den Plünderungen wurde auch nicht der Schluss gezogen, dass nirgends

das Rentenkapital schlechter plaziert sein kann, als in der Hand des Staates.

Auch hier kann man sagen, wir haben das, was wir mehrheitlich gewählt haben.

Nach dem 2. Weltkrieg waren die Rentenkassen leer, deshalb wurde 1957

auf das Umlageverfahren umgestellt. Statt Kapitalstock werden die  aktuellen

Renten mit den aktuellen Einnahmen finanziert. Das Umlageverfahren berechtigt

zu allerlei Versicherungsbetrügereien (siehe Bundesverfassungsgerichtsurteil

zur Pflegeversicherung), denn es kann das unterschiedlichste Verhalten als

Beitragsleistung interpretiert werden. Obwohl jemand, der seine selbstgezeugten

Kinder erzieht, keine Beiträge leistet, hat er Ansprüche erworben. Die Pflegeversicherung

leistet jedoch in Geld, so dass auch nur Beiträge in Geld für die Versicherungsleistung

taugen. Man muss nicht nach den Dummen fragen.  Dies ist nichts als Diebstahl,

wovor das Grundrecht auf Eigentum eigentlich schützen müsste, aber es greift nicht,

denn diese Verfassungsrichter haben von der Funktionsweise von "Eigentum"

(Der Eigentümer ist berechtigt, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und

jeden von der Einwirkung auf die Sache auszuschließen. ...soviel zur Theorie)

keine Ahnung, sie haben es quasi hinwegargumentiert, oder noch schlimmer:

Sie haben den Diebstahl zum Recht erhoben. Ein weiteres Beispiel: Belastende Gesetze

dürfen nicht zurückwirken. Wenn ein Gesetz zurückwirkt, unterscheidet das

Verfassungsgericht zwischen echter und unechter Rückwirkung. Bei unechter

Rückwirkung liegt kein Verfassungsverstoß vor. Mein Denkapparat kennt nur

Rückwirkung oder keine Rückwirkung. Auch hier wurde solange geistig hin- und

hergewürgt, bis von dem guten Prinzip nichts übrig blieb. Der Bundesfinanzhof

hat jüngst zwei Vorlagen an das Verfassungsgericht gemacht, wonach er das

Ergebnis meines Denkapparats für das Zutreffende hält. Selbst das polnische

Verfassungsgericht sieht dies wie ich, um mal das erreichte bundesdeutsche

Niedrigstniveau von Rechtstaatsprinzipien darzustellen.

 

Hubert Königstein
Wilhelmstraße 64
65582 Diez
FonFax 06432 62513

                                                                                                                                          

verantwortlich:      Hubert Königstein, Wilhelmstraße 64, 65582 Diez , FonFax 06432 62513                                                                                        
Erstveröffentlichung: 25.02.2007                                                             letzte Änderung: 12.12.2007                                            http://www.indusnet.de/schornsteinfeger/koenigstein.htm