Brief von Herbert Schetting an den Abgeordneten:

Herrn Albrecht Feibel
MdB Wahlkreisbüro
Eisenbahnstraße 34
66424 Homburg                                                                         18. 07. 2002

Im Auftrag der Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol

 Sehr geehrter Herr Feibel,

 Das Gespräch, das wir heute mit Ihnen führten, gibt uns Anlass, uns brieflich dazu zu  äußern.

Wir hatten, wie beim Besuch eines Bundestagsabgeordneten üblich, eine Anhörung erwartet. Statt dessen erfuhren wir eine Abfuhr. Sie sind auf unsere, teils zuvor schriftlich und dann mündlich vorgetragenen Argumente, nicht eingegangen. Statt dessen entnahmen Sie Ihre Argumente den bekannten Darstellungen und bestellten Gutachten der Schornsteinfeger. Während des Gespräches hatten wir den Eindruck ähnlich dem, wenn man im Wirtschaftsministerium anruft: man meint, man sei mit der Schornsteinfegerinnung verbunden.

Das Grundanliegen, dass es nicht sein darf, dass den Bürgern der Bundesrepublik ein Berufsmonopol aufgezwungen ist und bleiben soll, das den europäischen Entwicklungen widerspricht, haben Sie nicht erkannt, weil Sie offenbar nicht wahrgenommen haben, wie groß der Ärger und der Zorn der Betroffenen Bürger gegen die Schornsteinfeger ist. Wie ernst es den Bürgern ist, zeigen die zahlreichen Prozesse die von ihnen geführt werden. Diese Bürger sind doch keine Gecken! Sie haben erklärt, seit vielen Jahren mit dem Schornsteinfegerproblem befasst zu sein. Aber Sie sind über den aktuellen Stand nicht informiert und lassen sich von uns nicht informieren (Anlage 3). Sie finden uns unglaubwürdig, wenn wir sagen, dass die Arbeit der Schornsteinfeger in den meisten Fällen ca. 5 Minuten dauert. Millionen von Hausbesitzern erleben es jährlich zweimal, dass der Schornsteinfeger Einlass verlangt und eine Scheinarbeit verrichtet, für die sie zahlen müssen. Als typisch legen wir einen Brief einer Bürgerin bei (Anlage 1).

Millionen von Hausbesitzern müssen den Zwang und die Unfreundlichkeit, verordnet durch Gesetz, immer wieder hinnehmen. Dazu legen wir einen Artikel aus der “Welt am Sonntag“ bei (Anlage 2). Sie, sehr geehrter Herr Feibel, finden Unterschriftensammlungen bedeutungslos: “Die wissen ja nicht, um was es geht uns schreiben einfach ihren Namen hin.“ Darin sehen wir einen Missachtung von Bürgern und Wählern. Was kann der Wähler denn anderes tun, als seine Unterschrift unter eine Liste setzen, deren Text er gelesen hat und eine Partei auf dem Wahlzettel ankreuzen, deren Programm er gehört hat. Diese Ihre Haltung gegenüber dem Anliegen von Bürgern erzeugt genau den Missmut gegenüber der Politik und den Politikern, der durch die Anzahl der Nichtwähler zum Ausdruck kommt.

Sie haben uns auf Internetseiten aufmerksam gemacht und uns davor gewarnt, wie schädlich diese für unsere Sache seien. Obwohl wir als saarländische Interessengruppe nicht für diese Internetseiten verantwortlich sind, erklären wir uns inhaltlich damit einverstanden bis auf zwei Punkte: Das NS-Gesetz stammt nicht von 1935, sondern von 1937 und es wurde natürlich nicht pauschal, sondern in Teilen, aber wesentlichen, nämlich das Monopol betreffend, durch ein Gesetz von 1969 übernommen.

Zu Ihrer Entgegnung, das sei bei vielen Gesetzen der Fall gewesen, ist zu sagen: Natürlich konnten Gesetze nach 1945 nicht aus dem Nichts geschaffen werden. Das ist uns bewusst, wenn wir auf den Zusammenhang des Gesetzes von 1969 mit dem von 1937 hinweisen. Gerade jetzt hat ein Kongress über Naturschutzgesetz und Nationalsozialismus auf solche Zusammenhänge hingewiesen. Aber wenn Sie in diesem Zusammenhang das harmlose Rabattgesetz mit dem wegen des Monopol brisanten Schornsteinfegergesetz auf eine Stufe stellen, so ist das abwegig.

Wir fassen unsere entscheidenden Argumente noch einmal zusammen:

1.      Sie halten, wie die Schornsteinfeger, eine Überwachung der privaten Heizungsanlagen und eine Messung der Emission für unabdinglich. Das trifft für moderne Technik nach Aussagen von Fachleuten, z.B. dem “Deutschen Institut für Bautechnik“, nicht mehr zu.

2.      Solange und soweit eine Kontrolle für unabdingbar gilt, gibt es andere Modelle als das des Schornsteinfegermonopols. Es gibt in vielen Gebieten vereidigte Sachverständige ohne Monopol. Bei TÜV und ASU kann ich mir die entsprechende Stelle aussuchen. Der monopolistische Zwang ist das Ärgerliche an der jetzigen Situation, die einmalig ist in Europa. Die Kontrolle, sofern unabdinglich, ist eine technisch- organisatorische Angelegenheit und bedarf  keines Schornsteinfegermonopols.

3.      Die Zwangskehrung von modernen Stahlkaminen bei Gasheizungen ist eine Absurdität. Es gibt Heizungsanlagen, deren Wartungsfreiheit von zuständigen Instituten (siehe oben) ausdrücklich bestätigt wird.

4.      Die horrenden Schornsteinfegergebühren für wenige Minuten Scheinarbeit sind nur bei einem Monopol möglich und sind nur durch eine Befreiung vom Monopol zu ändern.

5.      Die von den Schornsteinfegern immer wieder zitierten Risiken durch Emissionen in den Heizungsanlagen widerspricht die Tatsache, dass die dadurch verursachten Unfälle wegen ihrer geringen Zahl vom statistischen Bundesamt nicht mehr erfasst werden. Die durch elektrische Haushaltsgeräte verursachten Unfälle haben kein entsprechendes Monopolgesetz hervorgebracht. Man stelle sich die Resonanz der Bevölkerung auf die Forderung nach einer jährlich zweimaligen Kontrolle aller elektrischen Haushaltsgeräte durch “Elektrojäger“ vor!

 Da wir offenbar bei Ihnen kein Gehör finden und nicht bereit sind, vor der Lobby der Schornsteinfegergilde zu kapitulieren, sehen wir uns veranlasst, noch weiter in die Öffentlichkeit zu gehen und dort zu sagen, was wir bei Ihnen gelernt haben: dass die CDU Monopole verteidigt. Zum Beweis, dass es dabei auch Ausnahmen gibt, legen wir den Beitrag des CDU Abgeordneten Mario Czaja in Berlin bei (Anlage 4).

 Obwohl wir so wenig Verständnis bei Ihnen gefunden haben würden wir uns sehr freuen, wenn Sie auf  unser Schreiben eingehen.

 Mit freundlichen Grüßen

 Professor Dr. Gerhard Knauss             Hans Barth                           Herbert Schetting

  Herbert Schetting
66440 BLICKWEILER GERRENWEG 5 1 TELEFON/FAX: 06842-3555
E-Mail : schetting@tiscalinet.de    
 

03.08.02