Sehr geehrter Herr
Feibel,
Das Gespräch, das
wir heute mit Ihnen führten, gibt uns Anlass, uns brieflich dazu zu
äußern.
Wir hatten, wie beim Besuch eines Bundestagsabgeordneten üblich, eine Anhörung erwartet. Statt dessen erfuhren wir eine Abfuhr. Sie sind auf unsere, teils zuvor schriftlich und dann mündlich vorgetragenen Argumente, nicht eingegangen. Statt dessen entnahmen Sie Ihre Argumente den bekannten Darstellungen und bestellten Gutachten der Schornsteinfeger. Während des Gespräches hatten wir den Eindruck ähnlich dem, wenn man im Wirtschaftsministerium anruft: man meint, man sei mit der Schornsteinfegerinnung verbunden.
Das Grundanliegen, dass
es nicht sein darf, dass den Bürgern der Bundesrepublik ein Berufsmonopol
aufgezwungen ist und bleiben soll, das den europäischen Entwicklungen
widerspricht, haben Sie nicht erkannt, weil Sie offenbar nicht wahrgenommen
haben, wie groß der Ärger und der Zorn der Betroffenen Bürger gegen die
Schornsteinfeger ist. Wie ernst es den Bürgern ist, zeigen die zahlreichen
Prozesse die von ihnen geführt werden. Diese Bürger sind doch keine Gecken!
Sie haben erklärt, seit vielen Jahren mit dem Schornsteinfegerproblem befasst
zu sein. Aber Sie sind über den aktuellen Stand nicht informiert und lassen
sich von uns nicht informieren (Anlage 3). Sie finden uns unglaubwürdig, wenn
wir sagen, dass die Arbeit der Schornsteinfeger in den meisten Fällen ca. 5
Minuten dauert. Millionen von Hausbesitzern erleben es jährlich zweimal, dass
der Schornsteinfeger Einlass verlangt und eine Scheinarbeit verrichtet, für die
sie zahlen müssen. Als typisch legen wir einen Brief einer Bürgerin bei
(Anlage 1).
Millionen von
Hausbesitzern müssen den Zwang und die Unfreundlichkeit, verordnet durch
Gesetz, immer wieder hinnehmen. Dazu legen wir einen Artikel aus der
“Welt am Sonntag“ bei (Anlage 2). Sie, sehr geehrter Herr Feibel, finden
Unterschriftensammlungen bedeutungslos: “Die wissen ja nicht, um was es geht
uns schreiben einfach ihren Namen hin.“ Darin sehen wir einen Missachtung von
Bürgern und Wählern. Was kann der Wähler denn anderes tun, als seine
Unterschrift unter eine Liste setzen, deren Text er gelesen hat und eine Partei
auf dem Wahlzettel ankreuzen, deren Programm er gehört hat. Diese Ihre Haltung
gegenüber dem Anliegen von Bürgern erzeugt genau den Missmut gegenüber der
Politik und den Politikern, der durch die Anzahl der Nichtwähler zum Ausdruck
kommt.
Sie haben uns auf
Internetseiten aufmerksam gemacht und uns davor gewarnt, wie schädlich diese für
unsere Sache seien. Obwohl wir als saarländische Interessengruppe nicht für
diese Internetseiten verantwortlich sind, erklären wir uns inhaltlich damit
einverstanden bis auf zwei Punkte: Das NS-Gesetz stammt nicht von 1935, sondern
von 1937 und es wurde natürlich nicht pauschal, sondern in Teilen, aber
wesentlichen, nämlich das Monopol betreffend, durch ein Gesetz von 1969 übernommen.
Zu Ihrer Entgegnung, das
sei bei vielen Gesetzen der Fall gewesen, ist zu sagen: Natürlich konnten
Gesetze nach 1945 nicht aus dem Nichts geschaffen werden. Das ist uns bewusst,
wenn wir auf den Zusammenhang des Gesetzes von 1969 mit dem von 1937 hinweisen.
Gerade jetzt hat ein Kongress über Naturschutzgesetz und Nationalsozialismus
auf solche Zusammenhänge hingewiesen. Aber wenn Sie in diesem Zusammenhang das
harmlose Rabattgesetz mit dem wegen des Monopol brisanten Schornsteinfegergesetz
auf eine Stufe stellen, so ist das abwegig.
Wir fassen unsere
entscheidenden Argumente noch einmal zusammen:
1.
Sie halten, wie die
Schornsteinfeger, eine Überwachung der privaten Heizungsanlagen und eine
Messung der Emission für unabdinglich. Das trifft für moderne Technik nach
Aussagen von Fachleuten, z.B. dem “Deutschen Institut für Bautechnik“,
nicht mehr zu.
2.
Solange und soweit eine
Kontrolle für unabdingbar gilt, gibt es andere Modelle als das des
Schornsteinfegermonopols. Es gibt in vielen Gebieten vereidigte Sachverständige
ohne Monopol. Bei TÜV und ASU kann ich mir die entsprechende Stelle aussuchen.
Der monopolistische Zwang ist das Ärgerliche an der jetzigen Situation, die
einmalig ist in Europa. Die Kontrolle, sofern unabdinglich, ist eine technisch-
organisatorische Angelegenheit und bedarf keines
Schornsteinfegermonopols.
3.
Die Zwangskehrung von modernen
Stahlkaminen bei Gasheizungen ist eine Absurdität. Es gibt Heizungsanlagen,
deren Wartungsfreiheit von zuständigen Instituten (siehe oben) ausdrücklich
bestätigt wird.
4.
Die horrenden
Schornsteinfegergebühren für wenige Minuten Scheinarbeit sind nur bei einem
Monopol möglich und sind nur durch eine Befreiung vom Monopol zu ändern.
5.
Die von den Schornsteinfegern
immer wieder zitierten Risiken durch Emissionen in den Heizungsanlagen
widerspricht die Tatsache, dass die dadurch verursachten Unfälle wegen ihrer
geringen Zahl vom statistischen Bundesamt nicht mehr erfasst werden. Die durch
elektrische Haushaltsgeräte verursachten Unfälle haben kein entsprechendes
Monopolgesetz hervorgebracht. Man stelle sich die Resonanz der Bevölkerung auf
die Forderung nach einer jährlich zweimaligen Kontrolle aller elektrischen
Haushaltsgeräte durch “Elektrojäger“ vor!
Da wir offenbar
bei Ihnen kein Gehör finden und nicht bereit sind, vor der Lobby der
Schornsteinfegergilde zu kapitulieren, sehen wir uns veranlasst, noch weiter in
die Öffentlichkeit zu gehen und dort zu sagen, was wir bei Ihnen gelernt haben:
dass die CDU Monopole verteidigt. Zum Beweis, dass es dabei auch Ausnahmen gibt,
legen wir den Beitrag des CDU Abgeordneten Mario Czaja in Berlin bei (Anlage 4).
Obwohl wir so
wenig Verständnis bei Ihnen gefunden haben würden wir uns sehr freuen, wenn
Sie auf unser Schreiben eingehen.
Mit freundlichen
Grüßen
Professor Dr.
Gerhard Knauss
Hans Barth
Herbert Schetting
Herbert Schetting
66440 BLICKWEILER GERRENWEG 5 1 TELEFON/FAX: 06842-3555
E-Mail : schetting@tiscalinet.de