Muss man eigentlich eine Schornsteinfeger Rechnung bezahlen ??
Die Schornsteinfegerrechnung beinhaltet keine Handwerkerrechnung über handwerkliche Leistungen, sondern sie enthält Gebühren, die eine staatlich beliehende Person, der Bezirksschornsteinfegerfeger, in Rechnung stellt. Dies steht so im dem vermutlich verfassungswidrigen Schornsteinfegergesetz (SchfG).
Gebühren sind aber nicht per Rechnung einzuziehen, sondern durch einen staatlichen Gebührenbescheid.
Damit braucht man die Rechnung des Kaminputzers erst mal nicht zu bezahlen.
Natürlich erhalten Sie dann eine erste und zweite Mahnung und im Schornsteinfegergesetz steht sogar, dass der Feger Mahngebühren erheben darf, was er auch tut.
Aber da die Rechnung in dieser Form rechtlich ohne Belang ist und Sie noch nicht im Verzug sind, sind auch die Mahngebühren ohne Belang.
Sie erhalten meist nach einem Jahr ein Anhörungsbogen durch die Baubehörde. Frühstens jetzt können Sie bezahlen, ohne Probleme zu haben. Mahngebühren bezahlen Sie nicht.
Wenn eine Behörde diese trotzdem fordert, ist ein Strafantrag gemäß § 352 und 353 StGB gegebenenfalls angemessen, zumindest aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Erst bei einem Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben die Behörden Gebühren. Ob das rechtens ist wird seit Nov 99 beim Berliner Verwaltungsgericht geprüft.
Der Gebührenbescheid über die Fegergebühren erfolgt meist erst nach einem Jahr und nach einer Anhörung, die man aber ignorieren kann, weil die Behörde meist die Rechnung des Feger unkontrolliert übernimmt und Einsprüche gegen die Rechnung ziemlich erfolglos sind.
Gegen diese behördliche Rechnung nun durch Widerspruch oder Verwaltungsgerichtsverfahren vorzugehen , ist meist vergebliche Mühe.
Man zahle sie unter dem Vorbehalt, dass sie nicht verfassungswidrig oder rechtswidrig ist. Es ist dann besser eine Petition an den Petitionsausschuss des europäischen Parlamentes zu senden, da die Bundesrepublik in vielen Fällen den europäischen Richtlinien, die Gesetzeskraft haben, keine oder erst verspätet Folge leistet. Auch der Petitionsausschuss des Bundestages hält an dem Schornsteinfegergesetz krampfhaft fest.
Adressen unter :
http://www.monopole.de/interessengemeinschaft.html
Eine Garantie für diese Aussagen kann allerdings nicht übernommen werden. Dies ist die Beschreibung einer Erfahrung, die ich selbst gemacht habe.
M. Rickmeyer
email: schornsteinfeger@indusnet.de
05.12.2001