
| Diesen Brief schrieb Herr H.- G. Volkmann im Dezember 2003. Er erhielt bis heute noch keine Antwort. |
Hanns- Gerd Volkmann
Alt-Kaulsdorf69
An den Vorsitzenden des
Zentralrat der Juden In Deutschland KdöR
Herrn Dr. Paul Spiegel
Tucholskystr. 9
10117 Berlin
Betr. Fortwirkung nationalsozialistischer Gesetzgebungen.
Hier: „Schornsteinfegergesetz"
Sehr geehrter Herr Spiegel,
ich las von der Entscheidung des Kuratoriums der Denkmalstiftung die Firma Degussa wieder beim Bau des Mahnmals mit einzubeziehen. Diese Entscheidung begrüße ich voller Freude als ein Meilenstein der Versöhnung.
In Ihrer Antrittsrede als Vorsitzender des Zentralrates sprachen Sie vom 3. Reich: In Deutschland gab es 600 T Juden, 400 T gelang die Ausreise oder Flucht, 200 T gingen durch den Holocaust, von denen 12 T überlebten oder sich versteckt halten konnten. Eine schreckliche Bilanz.
Ein Zeichen des Vertrauens zur „neuen Demokratie und Rechtstaatlichkeit" Deutschlands ist die Zahl von weit über 100 T neu zugewanderten oder zurückgekehrten Menschen jüdischen Glaubens. Doch täuscht der Begriff „Rechtstaatlichkeit" als Grundlage zur Verwirklichung der Menschenrechte auch etwas vor. So ist z. B. das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) zu Gunsten des Schornsteinfegerwesen aufgehoben oder eingeschränkt.
Die novellierten gesetzlichen Grundlagen dafür bilden:
1.
Die Änderung der Gewerbeordnung v. 13. Apr. 1935 (RGBL I S. 508).
Hier wurde die Einrichtung von Kehrbezirken für das gesamte Gebiet des Deutschen
Reichs vorgeschrieben. (Kommentar zum Schornsteinfegergesetz 6. Aufl. S. 67 Rd.
Nr. 3).
2. Die Verordnung des Schornsteinfegerwesens v. 28.07.1937 unterzeichnet vom Chef der Gestapo und stellvertretender Minister des Inneren Heinrich Himmler.
3. Die Ausführungsanweisung zur Verordnung des Schornsteinfegerwesens v. 28.07.1937 unterzeichnet vom Reichswirtschaftsminister Dr. Hjalmar Schacht.
4. Die bedeutsamste" Richtlinie über die bevorzugte Bestellung von Nationalsozialisten als Bezirksschornsteinfegermeister vom Reichswirtschaftsminister Dr. Hjalmar Schacht v. 03.08.1937.
5. Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich v. 06 07 1938 über die Untersagung von Gewerbetätigkeit von Juden und jüdischen Unternehmungen, unterzeichnet vom Führer und Reichskanzler Adolf Hitler. (Gesetzblätter als Kopien anbei)
Das sind Gesetzgebungen die, einmalig in der Welt- undaußerAbs.5, angepasst bis heute wirksam sind. Der bis dahin mögliche ehrliche Bewerbung Arbeitsaufträge für den Schornsteinfeger wurde nunmehr durch Einrührung der Kehrbezirke monopolisiert, um ab August 1937 politisch bevorzugte Bezirksschornsteinfeger einzustellen, die:
1. Träger des goldenen Parteiabzeichens oder des Blutordens waren sowie
2. Parteigenossen, die vor dem 14. Sept. 1930 Mitglied der NSDAP geworden sind und sich um die Bewegung nachweisbar vor der Machtergreifung Verdienste erworben haben.
Mit dieser Maßnahme erreichte die Gestapo, der SD und die SS folgendes:
1. Die Ingangsetzung einer Verdrängungsaktion bzw. einen Säuberungsprozeß von unpolitischen Schornsteinfegermeistern und
2. eine sichere und bequeme Versorgung verdienter Naziaktivisten auf Kosten der Rechtsträger von Grundstücken und deren Mieter und
3. eine geniale flächendeckende Kontrolle und Bespitzelung der Bürger vom Keller über jede Wohnung bis zum Dach und bis in die kleinsten Winkel der Böden, Nebengebäude, Ställe, Garagen und wo es auch immer einen Grund gab, die Loyalität der Bürger zu überprüfen, nach Widerstandsorganisationen zu fahnden oder z. B. versteckt gehaltene Bürger jüdischen Glaubens aufzuspüren.
Nicht jeder Schornsteinfeger wird sich dem verbrecherischen Nazisystem willenlos hingegeben haben, es gab überall und zu jeder Zeit im Volk anständige und gefestigte Charaktere. Das SS- und Gestapo Schornsteinfegergerüst in der Form der Gesetzgebung von Heinrich Himmler wirkt aber bis in die heutige Zeit fort.
So heißt es z. B. noch heute in der geltenden Gewerbeordnung unter § 39a:
„Die bestehenden Schornsteinfegerrealrechte werden gegen Entschädigung aufgehoben. Das Nähere bestimmt der ..Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Inneren"
Diese Nazi- Minister gibt es natürlich nicht mehr, soweit es aber das Gesetz zum Schornsteinfegerwesen betrifft stehen die heutigen Herren Wirtschaftsminister Clement und Innenminister Schily in der Verantwortung.
Nach 58 Jahren der Befreiung frage ich als 61 Jähriger:
worin liegen die heutigen großartigen Verdienste des Schornsteinfegerwesen
begründet? Um den Schutz der Grundfreiheiten und Menschenrechte?
Im Kampf um Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Freiheit?
Oder gar in der Aufarbeitung des untergegangenen rassistischen Naziregime
(schließlich war es doch sein einstiger Förderer und Brötchengeber), um im
Widerspruch zur sozialen Marktwirtschaft erneut in das Privileg einer
verabscheuungswürdigen Monopolstellung einbestellt zu werden? Warum überhaupt
dieses Monopol noch heute in Deutschland? Die ganze Welt kommt ohne aus!
Vielleicht arbeiten ausländische Kartellämter besser als hiesige?
Dieses Monopol und die Selbstherrlichkeit der Schornsteinfeger haben jeweils mit Unterstützung der einzelnen Bundesländer bereits mafiosen Charakter angenommen. So ist z. B. im bereits o. g. Kommentar zum Schornsteinfegergesetz (6. Aufl. S. 68 Rd. Nr. 3 letzter Absatz) zu lesen, daß das Bundesverwaltungsgericht die Versorgungsregulierung des Schornsteinfegerwesens von 1937 im Jahr 1967 für verfassungswidrig erklärt hat.
Aber auf Grundlage des geltenden Schornsteinfegergesetzes hat sich eine egoistische Eigenversorgungsmentalität entwickelt, die nach meiner Auffassung sittenwidrig ist, zugleich eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, weil der Bürger durch Gebührenüberhebung für völlig sinnlose Arbeiten ausgenutzt wird. Leider ist der Vorwand zum Betrug der Schornsteinfeger an bis zu 80% der Bürger, die sich eine moderne Heizung geleistet haben oder als Mieter zur Warmmiete wohnen kein Märchen, wie es der dänische Dichter H. Chr. Andersen in seiner Geschichte „Des Kaisers neue Kleider" beschreibt, sondern Realität und bitterer Ernst. Da wird ein blitz- blankes sauberes nicht rostendes Abzugsrohr mit Besenbürste gefegt oder in einem ebensolchen Abzug eine Gummikugel mit Stahlkern an einem Seil herunter gelassen um den Querschnitt des Rohres auf Veränderungen zu prüfen, es könnte ja zerknickt, zerbeult oder sonst wie deformiert oder voll von toten Spinnen oder Vögeln sein, obwohl die Messergebnisse ausgezeichnet sind.
Z. B. muß die Kohlenmonoxydmessung unter 1000 ppm bleiben- lediglich 4 ppm werden gemessen, ebenso die Immissionswerte, ein steter Lobgesang auf die gute Qualität der Heizungen von verschiedenen Herstellern seit 1985. Eine völlig sinnlose und deshalb gesetzeswidrige dabei aber höchst bezahlte Scharlatanerie und unproduktive Beschäftigung zum großen Spaß und Gaudi des Schornsteinfegers.
Oder gibt es noch andere Gründe weshalb der Schornsteinfeger, als Handlanger d. h. als ein vom Gesetzgeber mit staatlicher Gewalt beliehener Unternehmer berufen und als ein treuer Diener des Staates funktioniert? Er wurde zu einem Subjekt öffentlicher Verwaltung und damit zu einer (Quasi) Behörde im funktionalen verfahrenrechtlichen Sinn. (6. Aufl. Schornsteinfegergesetz und. Kommentar S. 100 ff.)
Es wurden z. B. Teile des Bundesimmissionsschutzgesetz (§§ 30 und 52 Abs. 4) von den Landesregierungen zum Nutzen des Schornsteinfegers in den gesetzlichen Regelungen zur Gebührenberechnung manipuliert um deren parasitären Unterhalt zu garantieren und durch den Bürger finanzieren zu lassen. Ein unerhörter verfassungswidriger Affront in der föderalistischen BRD, wo doch der Rechtsgrundsatz festgeschrieben ist: „Bundesrecht gilt vor Landesrecht" oder kränkelt bereits unsere Staatsform und ist auf dem Weg zur Anarchie? Bereits bei Abnahme einer modernen Öl- oder Gasheizung in einem Neubau beginnt bereits die lebenslange Alimentierung des Bezirksschornsteinfegermeisters, seines Gesellen und seines Lehrlings.
Fragen Sie z. B. die Hersteller moderner Heizungsanlagen nach der Qualität ihrer Erzeugnisse, so erhalten Sie zur Antwort, daß die im Inland verbleibenden Anlagen keine schlechtere Qualität haben als die Erzeugnisse die in den Export gehen, weil alle deutschen Hersteller nur Heizungsanlagen fertigen dürfen denen nach dem Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz- GSG) ein Zertifikat (ein amtliches Ursprungzeugnis) verliehen worden ist.
Worin steckt der Sinn, wenn ein ehrenwerter Bürger diesen Schwindel in seinem Haus nicht dulden will und den Schornsteinfeger nicht rein läßt, es kommt die Staatsgewalt auf Befehl des Schornsteinfegers und ohne richterlichen Beschluß, die Polizei steht stramm und fesselt z. B. einen 75 jährigen „als so genannten Querulanten" mit Handschellen, die Feuerwehr oder der Schlüsseldienst bricht die Türen auf, natürlich im Beisein von Landes Vertretern (unabhängig der Parteizugehörigkeit) begutachtet (im Stile, wie oben beschrieben) der Schornsteinfeger die Heizung und befindet diese mit „alles ist in bester Ordnung." Der „Querulant" muß seine Türen reparieren lassen, wird mit einer Ordnungsstrafe belegt, den Schlüsseldienst oder die Feuerwehr bezahlen und natürlich auch den Schornsteinfeger (dessen Einkommen mit hoch bezahlten Akademikern vergleichbar ist).
So hat sich die versammelte Staatsmacht einschließlich Schornsteinfeger mit ihrer sinnlosen und brutalen Machtdemonstration blamiert und der Schornsteinfeger seinen Spaß gehabt. (Anlage Zeitungsausschnitt)
Verweigert nun der Betroffene die Bezahlung des Schornsteinfegers, (Ordnungsstrafen oder Erzwingungsgelder können in die Tausende gehen) tritt das zuständige staatliche Organ an dessen Stelle und betreibt die Zwangvollstreckung. Dazu heißt es in der bereits o. g. 6. Aufl. des Schornsteinfegergesetzes und Kommentar auf Seite 307 ab Zeile 4:
Der jeweilige Eigentümer des Grundstückes, der mit dem Gebührenschuldner nicht identisch zu sein braucht, muß die Zwangsvollstreckung in sein durch die Gebührenordnung belastetes Grundstück dulden. Das Bestehen der öffentlichen Last setzt voraus, daß die Gebührenschuld entstanden ist und noch besteht; die öffentliche Last ist insofern akzessorisch. Das heißt nichts weiter, als eine Hypothek als Grundschuld in das Grundbuch des Schuldners eingetragen werden kann. Aber eben dieses Realrecht wurde noch im 3. Reich aufgehoben (siehe der obige Hinweis zur Gewerbeordnung § 39a)
Das Schornsteinfegerwesen betreffend funktionieren nicht nur die Nazi-Strukturen noch voll, sondern wie soeben bewiesen, ist offenbar eine verfassungswidrige Verschärfung der Heinrich Himmler-Schornsteinfegerverordnung durch den Gesetzgeber BRD vollzogen worden.
In diesem Zusammenhang zitiere ich aus der Bundesdrucksache 14/8155 unter Punkt 3 Abschnitt 7: Verpflichtung Dritter zur Ermöglichung von Wohnraumüberwachungsmaßnahmen l. Absatz:
Von einigen Landesjustizverwaltungen wurde als Defizit gewertet, daß die Regelungen über die Wohnraumüberwachung keine Regelung enthielten, die vergleichbar mit § 100b Abs. 3 StPO- die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistern (Nützung einer Telefonleitung für eine leitungsgebundene Abhöranlage) ermöglichte. Eine solche Regelung sei darüber hinaus für die Heranziehung sonstiger Dritter, etwa des „Schlüsseldienstes, von Alarmanlagenbauern, Schornsteinfegern" und Stromablesern notwendig. Diese Dritten würden benötigt, um die verdeckte Installation des technischen Geräts zu ermöglichen. Lt. Jahresabschluß des Schornsteinfegerverbandes für 2002 wurden lt. Angabe der Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol 180 Mill. Personengebundene Datensätze gemäß § 19 (4) Schornsteinfegergesetz herausgegeben. Diese werden in der Regel mit bis zu 2 € gesondert honoriert, bei ca. 8100 Kehrbezirke ein kleines Zubrot ca. 40 bis 45 T € / Bezirksschornsteinfeger im Jahr. Dazu Angaben des Schornsteinfegermeisters D. M. mit 23 Jahre Berufserfahrung:
Über die Verpflichtung zur Sammlung technischer Informationen über Heizungsanlagen und Ergebnisse der Messungen für statistische Zwecke hinausgehende Daten können individuell erfaßt werden: „Vor und Zuname, Anschrift Telefon- Nr. Bankverbindung und Einzelinformationen über Auto und KFZ- Kennzeichen, Familienangehörige und Alter, Lebensqualität und Hobbys, Schlüssel liegen da und Leiter dort, Verwandtschaftsgrade, Bekanntschaften und Beziehungen.“
Diese Informationen berühren schon jetzt das Datenschutzgesetz, deshalb muß man wissen, daß der Schornsteinfeger als angeblicher Sachverständiger und Fachmann nicht vereidigt ist, und somit keiner Schweigepflicht und auch keiner Produkthaftung unterliegt und er darf gemäß § 19 (4) personenbezogene Daten auch an „nicht öffentliche Stellen die ein „begründetes Interesse“ haben", (was immer das heißen soll), weiterreichen. Ein Eldorado für alle möglichen Dienste!
Lt. Berliner Morgenpost v. 31.07.03 S. 20 (Artikel als Anlage in Kopie) will sich neuerdings der Schornsteinfeger unter Missbrauch des Seuchenschutzgesetzes sogar als Schimmelpilzjäger verkaufen, weil ihm scheinbar eine plausible Erklärung zur Besichtigung der Wohnungen fehlt, wenn sich die Heizung im Keller befindet. Er hat auch sogleich seinen Kostenaufwand mit 12 €/Wohnung kalkuliert. Bei z. B.750 T befallgefährdeten Wohnungen in Berlin und bei 244 Kehrbezirke kommt jeder Bezirksschornsteinfeger auf ein erneutes kleines Zubrot von ca. 36 T € / Jahr.
Offiziell braucht er rein rechnerisch im Jahr nur 26 Wochen zu arbeiten, dafür berechnet er für 2,1 Feger (Meister 55 Std./Woche, verglichen mit dem Zeitaufwand eines selbst. Handwerkers mit 5 Beschäftigte, Geselle 38 Std./Woche und anteiliger Lehrling 3,8 Std./Woche) dem Senat ca. 143 T € und erhält tatsächlich ca. 130 T €/Jahr von Herrn Senator Strieder für 150.962 Arbeitswerte (1 AW = 1 Minute) genehmigt. Ein Schlaraffenland von dem die „verdienten früheren Naziaktivisten" nur träumen konnten.
Es muß endlich Schluß sein mit der Abzockerei von Staats wegen!
3 bis 3,5 Mrd. € Kaufkraft (incl. der Bürokratie, welche sich im öffentlichen Dienst mit dem Schornsteinfegerproblem beschäftigt) gehen wegen dieser Gebührenüberhebung den Menschen und den Familien als potentielle Kunden verloren, kein Wunder wenn u. a. auch deshalb Firmenpleiten zur Regel geworden sind. Selbst die EU- Kommission hat bereits der Bundesregierung angezeigt, daß das Schornsteinfegermonopol dem EG- Verträgen entgegensteht und daß die Tätigkeit der Schornsteinfeger nicht als Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne des Art- 45 EG- Vertrag angesehen werden kann. Auch können die genannten Einschränkungen (des Art. 13 GG) nicht mit Erwägungen des Gesundheits- und Brandschutzes gerechtfertigt werden. (Kopie des Schreibens anbei).
Sehr geehrter Herr Spiegel, aus historischer Sicht und der notwendigen Vergangenheitsbewältigung ist dem Deutschen Volk bei der Bekämpfung des Antisemitismus eine besondere Rolle erwachsen und eine notwendige Feinfühligkeit beizumessen. Ich denke dabei an die Hohmann- Rede. Das war eine Maßnahme gegen eine einzelne Person, die auffällig wurde, während all die Jahre zuvor, der Ungeist der mit den Gesetzen der Nationalsozialisten entwickelt wurde, dem Prinzip nach in dieser „Neuen Demokratie" fortbestand und noch besteht. Das macht die politischen Verantwortungsträger dieser Maßnahmen unglaubwürdig. Der bloße Aktionismus gegen einen Einzelnen wird zur Farce, wenn nicht auch zugleich die parlamentarische Demokratie aktiv tätig wird, um den noch fortwirkenden Ungeist novellierter nationalsozialistischer Gesetze und Verordnungen wie hier vorgetragen, aufzuheben. Unabhängig von Rasse und Religion, es betrifft uns alle!
Ich bitte Sie eindringlichst sich dieser Problematik anzunehmen und hoffe freundlicherweise auf eine baldige Bestätigung.
Mit Gruß Herz und Hand!
Hanns- Gerd Volkmann
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H.-
G. Volkmann, 12621 Berlin, Alt-
Kaulsdorf 69 Tel.: 030/56700506 |
| Erstveröffentlichung: 01.04.2004 letzte Änderung: 01.04.2004 http://home.t-online.de/home/rickmeyer/volkmann.htm |