| Herr Helmut Ostberg schrieb an Abgeordnete und Medienvertreter, um ein interessantes Schreiben des Herrn H. G. Volkmann an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zu veröffentlichen. |
Liebe Freunde,
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Medienvertreter,
ich möchte hiermit einen Schreiben unseres Mitglieds Volkmann an sein Bezirksamt mit seinem Einverständnis veröffentlichen, dass die historische Seite des Schornsteinfegersystems sehr gut analysiert und auch die rechtliche Situation sehr gut ausleuchtet. Ich finde diesen Beitrag sehr gut, weil er die heutige Situation mit den sog. Fegern sehr gut erklärt und auf die wirklichen Ursachen hinweist.
Wie den Medien zu entnehmen ist scheint Licht am Ende des Tunnels. Die Überführung der Feger in ein ehrliches Handwerk und weg von mafiosen Strukturen kann nicht mehr lange dauern.
Mit vereinten Kräften für ein vernünftiges Deutschland
Dipl.- Ing. Helmut Ostberg
Freiburger Str. 13 G
12623 Berlin
Tel./Fax: 030 5668151
Anlage
Hanns- Gerd Volkmann 10.04.2004
Alt-Kaulsdorf69
12621 Berlin
Fon 56700506 Fax 5668012 Funk 0178/6969089, E-Mail:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Abt. Ökologische Stadtentwicklung
Alice- Salomon- Platz 3
Frau Martin, Dr. Niemann, Dr. Klett
12591 Berlin
Geschäftsz. BWA231/246/247/04 Verwaltungsvollstreckung/Schornsteinfegergebühren/2003
Ihre Anhörungen
Frau Martin,
nachdem mir Ihr BSFM Zehl mitteilte, daß er Sie um seine Interessen zu vertreten, um Amtshilfe bitten will, war ich schon auf Ihr Anschreiben gespannt, denn es ist sehr verwunderlich, daß private Geschäftsleute aus dem Schornsteinfegergewerk nicht fähig sind, ihre ureigensten Interessen, z. B. durch Einleitung eines Mahnbescheides u. nachfolgenden Gerichtsverfahren selbst zu betreiben.
Ihr Zusammenspiel ist deshalb gekennzeichnet von gegenseitigen Abhängigkeiten, die gemeinhin als funktionierende organisierte Kriminalität (Mafia) in der betroffenen Bevölkerung war genommen wird. In heutiger Zeit, in der die schwerfällige, aufgeblasene immer alles besser wissende verwaltende Bürokratie (57 % Staatsquote) verzweifelt, auf Kosten des immer kleiner werdenden Teiles der produktiv tätigen Menschen ihren Überlebenskampf führt und die Bankrotterklärung wegen über 1,3 Billionen € längst fällig ist, muß sich der Staatsbürger auch noch im Auftrag der örtlichen Verwaltung vom Schornsteinfeger beuteln lassen. Bevor ich in einzelnen Punkten auf Ihren Anhörungswunsch eingehe, bitte ich Sie zunächst die beigefügten Anlagen mit besonderer Aufmerksamkeit zu lesen.
ein Schreiben an den BSFM v. 23.06.03 1 Seite
ein anschließendes Gesprächsprotokoll v. 24.06.03 4 Seiten
eine Bescheinigung v. 24.06.03 1 Seite
ein an den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden gerichtetes Schreiben v. 11.12.03 7 Seiten
Diese Anlagen stehen Ihnen auch im Internet unter www.home.t-online.de/Rickmever veröffentlicht zur Verfügung.
Erstens haben Sie nun die Möglichkeit die Kehrbücher Ihres BSFM Zehl auf die Höhe der eingetragenen Rechnungsbeträge, welche seit 1992 bis heute für einen nicht genutzten und nicht gefegten Schornstein berechnet wurden, zu überprüfen und sich selbst wegen jahrelanger gröbsten betrügerischen Handlungen bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Gerne übersende ich Ihnen auch die gesammelten Rechnungsbeträge in Kopie. Sollten Sie diesen strafmildernden Weg nicht gehen wollen, werde ich die Staatsanwaltschaft darum bitten.
Zweitens laut Schornsteinfegergesetz- Kommentar 6. Aufl. 2003 Seite 451 § 30 und Seite 460 § 52 Abs. 4 BImSchG habe ich für eine beanstandungslos gebliebene Immissionsmessung meiner gasbetriebenen Heizungsanlage nichts zu bezahlen. Ich bin aber seit 1992, von dieser gesetzlichen Grundlage nichts wissend, von Ihrem BSFM und mit Ihrem Wissen und Ihrer Mitwirkung (Land Berlin) schamlos auf Dauer rechtswidrig betrogen worden.
Sie führen zu Ihrer Begründung Ihres Anhörungsverfahren den § 25/4 an. Unter Rd.- Nr. 6 des o. g. Schornsteinfegergesetz- Kommentar auf Seite 305 wird dieser § kommentiert und der darin enthaltene Hinweis auf den § 30 BImSchG insoweit verfälscht, als er nicht in seiner ganzen Aussage dargestellt ist und der § 52/4 BImSchG gänzlich unberücksichtigt geblieben ist. Ist doch wohl kriminell? Sie brauchen nur nachzulesen, es steht alles in einem Buch, es ist ganz einfach. Sie müssen mir schon belegen, daß die $$ 30 und 52/4 BIMSCHG außer Kraft gesetzt sind, ansonsten müßte Ihre Handlungsweise einem Verbrechen gleichgestellt werden.
Drittens wer immer im öffentlichen Dienst tätig- oder gar Beamter ist, soll angeblich verpflichtet sein das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren, zu verteidigen, seine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben. (Auszug aus Art. 56 GG Amtseid) Warum richten Sie sich nicht danach? Warum sind Sie der maffiosen „EINER FÜR ALLE - ALLE FÜR EINEN" Schornsteinfeger Organisation dienstbar? Das BImSchG ist unbestreitbar ein Bundesgesetz. Das Schornsteinfegergesetz aus der Nazi- Zeit, ein wenig umgeschrieben (novelliert), wurde übernommen und kann deshalb kein Bundesgesetz sein, obwohl es bundesweit Anwendung findet. Die dazugehörigen Gebührenregularien werden jeweils auf Landesebene verabschiedet. Dazu sagt das Grundgesetz Art. 31 zum Vorrang des Bundesrechts: „Bundesrecht bricht Landesrecht". Ich verstehe nicht, warum Sie unberechtigt staatlichen Machtgelüsten nachgehen und Gewalt ausüben und für ein schmarotzendes Gewerbe Gebühren einzutreiben versuchen, um sich damit gegen das Grundgesetz zu stellen, sich also verfassungswidriger Verhaltensweisen im öffentlichen Dienst schuldig machen. Selbst wenn man voraussetzt, daß vorgenannte Gesetze sich auf gleicher Ebene befinden, sagt das „Didaktische Sachbuch" zu Verfassungsrecht und Gesellschaftswirklichkeit von
Ernst Heinrich Bemewitz und Konrad von Bonin ab Seite 106 zum Rechtsstaatsprinzip wie folgt: Die Verwaltung darf nicht auf Grund eigener Machtvollkommenheit sondern -wenn überhaupt - nur auf Grund eines Gesetzes eingreifen.
Skrupellos benutzen Sie rechtswidrige Gesetze nach Ihrem Belieben, um die Schornsteinfegergilde zum jederzeit abrufbaren Staatsdienst als „Informelle Mitarbeiter" bereit zuhalten und sie noch dazu auf perverseste Weise von den in betracht zu ziehenden Betroffenen durch gesetzwidrige Gebühreneintreibung finanzieren zu lassen.
Das Rechtsstaatsprinzip, also die Herrschaft der Gesetze unter der Kontrolle des Bürgertums, welches sich im Parlament präsentiert, soll die staatliche Verwaltung sichern und vor unkontrollierten Eingriffen schützen.
Eine Kontrolle der Gesetzgebung durch das Bürgertum findet nicht statt. Es sind dort faßt ausschließlich Angestellte aus dem öffentlichen Dienst, Beamte, Lehrer, Juristen, Berufspolitiker o. ä. Berufe vertreten, nirgendwo ist das gemeine Volk als politische Kraft sichtbar. Dieses Volk darf lediglich meist wirkungslos bleibende Petitionen schreiben. Saubere Parlamente erhält man wenn mit der Verbeamtung der Besten aus der Staatsbürokratie die strikte Einhaltung der Neutralität gegenüber dem Gesetzgeber durch Verzicht des passiven Wahlrechts gesichert- und ein Mehrheitswahlrecht eingeführt wird, so daß junge Berufspolitiker, solange sie nicht im eigenen Wahlkreis gewählt werden, nicht bis zu ihrer Vergreisung als Abgeordnete im Amt bleiben können. Das System der Rechtsstaatlichkeit wurde im Einzelnen verfeinert und ergänzt, so rechnet man dazu heute unter anderem:
Das Verbot widerspruchsvoller und unklarer Gesetze.
Allein schon aus dieser Sicht ist das Schornsteinfegergesetz mit seinen Verordnungen sofort zu verbieten und als grundgesetzwidrig im Papierkorb zu entsorgen.
Die Bindung der Verwaltung an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit des Mittels.
Mit welcher unglaublichen Brutalität und ohne richterlichen Beschluß die örtlichen „Obrigkeiten" gewaltsam auf „Befehl" des BSFM und unter Heranziehung willenlos gefügiger polizeilicher Organe Wohnungen und Häuser aufbrechen, ist in div. Fernsehaufzeichnungen, Videos und privaten Filmaufnahmen festgehalten und treibt einen den Ekel vor diesem Staat bis in den Hals.
Die Forderung nach Vorausberechenbarkeit. Messbarkeit und Kontrollierbarkeit alles staatlichen Handelns.
Vorausberechenbar ist eine Diktatur. Die Trennungslinie der Gesellschaft verläuft da horizontal, oben die s. g. „Oberen Zehntausend" und unterhalb das unterdrückte Volk. In unserer praktizierten parlamentarischen Demokratie geht diese Trennungslinie zick + zack + kreuz +quer durch alle gesellschaftlichen Ebenen. Jedes Ministerium, jedes Amt, Institut, Verwaltung usw. handelt egoistisch gegeneinander, alle bombardieren aber gemeinsam das Volk mit undurchschaubaren Gesetzen und sonstigen Regelarien, einzig und allem um Ihrer selbst Willen (Daseinsberechtigungsnachweis.
Messbarkeit allen staatlichen Handelns ist im Einzelnen etwa wie hier aufgezeigt, in der regel zwar möglich, wird aber von staatlichen Organen meist ignoriert oder verpufft ergebnislos. Staatliches handeln ist jedoch über historische Zeiträume gut messbar, dazu zitiere ich die Berliner Morgenpost v. 6.4.2004 Seite 8 unter „Wir werden immer weniger“: „selbst wenn wieder jede Frau 2 Kinder in die Welt setzen würde und zusätzlich jährlich 150.000 junge Leute aus dem Ausland einwanderten, ließe sich das Bevölkerungsproblem nur auf lange Sicht ausräumen. Weil nämlich die in den vergangenen 33 Jahren nicht Geborenen heute als potentielle Eltern fehlen, könnte auch die beste Familienpolitik mangels Adressaten das Blatt nicht wenden. Eine bevölkerungsfeindliche Politik offenbart sich hier, die nur mit der Verstümmelungspolitik des eigenen Volkes durch Kriegshandlungen der Nazidiktatur vergleichbar ist.
Die Berufung auf ein formal rechtmäßiges erlassenes Gesetz könnte zur Legitimation staatlicher Ungerechtigkeit werden.
Wie vorstehend beschrieben ist es noch viel schlimmer. Hier werden auf Grund unrechtmäßig erlassener Gesetze beständig Grundrechte missachtet und verletzt.
Kein Beispiel ist dazu besser geeignet, als die Länderpolitik zur Förderung der Dauereinsatzbereitschaft des Schornsteinfegerkartells, um als so genannte 5. Kolonne für anfallende Spitzeldienste bereit zu stehen.
Das Gegenteil des Rechtsstaats ist die Diktatur.
Eine Diktatur der Bürokratie, die sich den Staat zur Beute gemacht hat.
Viertens Im Zusammenhang mit dem Schornsteinfegermonopol ist in Brüssel bereits von der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden. Die deutschen Behörden haben daraufhin erklärt, daß sie bereit seien die Rechtslage zu ändern, um sie konform mit dem Europarecht zu gestalten.
Konkrete Vorschläge sind für den Frühsommer in Aussicht gestellt worden Sofern diese nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen, wird die EU-Kommission darüber entscheiden gegebenenfalls Klage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.
Wissen Sie oder ihr Amt von diesen aktuellen Vorgängen? Wenn nein, sind Sie mit der Materie nicht vertraut und deshalb fehl an Ihrem Platze, wenn ja, sind Sie eine gewissenhafte Bürokratin ohne Gewissen (Rudolf Bahro Regimekritiker SED) und sind überall einsetzbar, ob z. B. in einer Diktatur oder in Regimes des International- oder Nationalsozialismus.
Fünftens Nach der Gewerbeordnung in der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 26.Juli 1900 und unter Berücksichtigung aller Novellen und Ausführungsanweisungen bis 1910: .
§ 39 Die Landesgesetze können die Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger gestatten. Jedoch ist, wo Kehrbezirke (bereits) bestehen oder eingerichtet werden, die höhere Verwaltungsbehörde, (soweit nicht Privatrechte entgegenstehen), befugt, die Kehrbezirke aufzuheben oder zu verändern, ohne daß deshalb den Bezirksschornsteinfegern ein Widerspruchsrecht oder ein Anspruch auf Entschädigung zusteht. Dieses Gesetz zeugt noch von einem freien Land.
Am 23.März. 1933 wurde das Ermächtigungsgesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich verabschiedet.
Anfang Mai erfolgte die Zwangsauflösung aller Gewerkschaften.
Am 10. Mai die Gründung der Deutschen Arbeitsfront DAF.
Im Juni folgte das Verbot der SPD und bis Ende Juli das Verbot aller anderen Parteien. Die NSDAP wurde zur einzigen staatstragenden Partei unter Vorsitz von A. Hitler und trägt gemeinsam mit ihren Nebenorganisationen die alleinige Verantwortung für die späteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Mit Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung v. 13.4.35 wurden zur Intensivierung staatlicher Kontrollen von Wohnraum die Einrichtung von Kehrbezirken für das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs vorgeschrieben. „Ein Gesetz zur Durchsetzung und weiterer Festigung des Nazi- Regime."
Am 15.9.35 Verkündung des Reichsbürgergesetz (Teil der Nürnberger Rassegesetzgebung)
§ 2/1 Reichsbürger ist nur der Staatangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.
§ 2/2 Das Reichsbürgerrecht wird nach Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben. § 2/3 Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe des Gesetzes.
Ebenfalls am 15.9.35 wurde das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre („Blutschutzgesetz" ebenfalls Teil der Nürnberger Rassegesetzgebung) in Kraft gesetzt. Präambel: „Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die Deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen.“ .....
Am 28.7.1937 wurden die Verordnung des Schornsteinfegerwesens und die Ausführungsanweisung zu dieser Verordnung in Kraft gesetzt.
§ 11 der Verordnung: In die Bewerberliste (um eine sichere Versorgung in einem Kehrbezirk) darf nur eingetragen werden, wer (1.) Reichsbürger ist, (2.) die für einen Bezirksschornsteinfegermeister erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, einen nüchternen ordentlichen Lebenswandel führt und nicht vorbestraft ist. (Auch den Mitgliedern des SS- Ordens war aus Gründen der Volksgesundheit ein Alkoholverbot auferlegt und eine erforderliche Zuverlässigkeit vorgeschrieben. (5.) Mitglied der Deutschen Arbeitsfront (DAF) ist. Auch in der Ausführungsanweisung
§ 17 Personen, die sich zum ersten Male bewerben, haben zu dem Gesuch folgende Unterlagen vorzulegen: (7) Den Nachweis der Mitgliedschaft in der Deutschen Arbeitsfront. Die DAF wurde am 10.05 1933 gegründet. Sie übernahm das Vermögen der verbotenen Gewerkschaften. Der Reichsorganisationsleiter der NSDAP R. Ley war in Personalunion Führer der DAF. Die DAF widmete sich vor allem der weltanschaulich politischen Schulung und der sozialen Betreuung. Ihr amtliches Organ war das Schulungsblatt „Arbeitertum": Blätter für Ideologie, Theorie und Praxis der Nationalsozialistischen „Betriebszellen-Organisation". Die DAF war eine der NSDAP angegliederte Formation, in der bei freiwilliger Mitgliedschaft die in Industrie, Handel und Gewerbe tätigen Arbeitnehmer und Unternehmer zusammengeschlossen waren. Wie vorstehend beschrieben, waren die Schornsteinfegermeister und Gesellen nicht freiwillige, sondern per Gesetz verpflichtete Mitglieder der DAF. Verpflichtungen per Gesetz waren in der Regel Führungskader, die das Ermächtigungsgesetz, das Parteienverbot und zuvorderst als Nachfolger das Verbot der Gewerkschaften guthießen und die Nürnberger Rassegesetze anerkannten. Zudem war in der Richtlinie über die bevorzugte Bestellung von Nationalsozialisten als Bezirksschornsteinfegermeister vom 3. August 37, gemäß oben genannter Verordnung vom 28.07 1937 § 21 Abs. 3 in der Richtlinie festgestellt
(1) bevorzugt einzustellen sind: a) Träger des goldenen Parteiabzeichens und des Blutordens b) Parteigenossen, die vor dem 14. September 1930 Mitglied der NSDAP geworden sind und sich um die Bewegung nachweisbar vor der Machtergreifung
Verdienste erworben haben.
Mit dieser Gesetzgebung wurde endlich das Schornsteinfegergewerk zu einer Elite-Organisation der NSDAP qualifiziert. Zuletzt sei noch erwähnt, daß ein weiteres Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 06.07.1938 erlassen wurde. Art. I Abs. l nach § 34a wird folgender § 34b eingefügt.
§ 34b Juden und jüdische Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit ist der Betrieb nachfolgender Gewerke untersagt:
a) des Bewachungsgewerbes und
b) u. s. w. Damit konnten Juden keine Bewachungs- oder Überwachungsaufgaben übernehmen, jedenfalls nicht Schornsteinfeger sein und wurden sie wenig später selbst zu bewachten und verfolgten Menschen.
Nachdem am 8. Mai 1945 die Deutsche Wehrmacht kapitulierte, übernahmen die Alliierten, lt. Bekanntmachung vom 05.06 1945, gemeinsam mit der UdSSR bis zu ihrem Auszug am 20.03 1948, die politische Führung für Gesamtdeutschland. Dazu wurde der Alliierte Kontrollrat am 30. August 1945 aufgestellt. Die Entscheidungen des Kontrollrates wurden einstimmig getroffen. Sie galten für den bis heute gültigen Sonderstatus Berlin (Groß-Berlin), sowie für ganz Deutschland, derweil in den einzelnen Zonen der jeweilige Oberbefehlshaber für seine Zone eigene Rechtshandlungen vornehmen konnte
Mit VOBL der Stadt Berlin Jahrgang Nr. 1 vom 10. Juli 1945: ...die Richtlinien der Alliierten sind für das deutsche Volk Gesetz. Danach sind alle von der nationalsozialistischen Regierung erlassenen Gesetze, soweit sie rassenfeindlichen Charakter tragen und der nationalsozialistischen Weltanschauung entspringen, aufgehoben. Es gilt also im Wesentlichen die Gesetzgebung bis zum Januar 1933. Präziser schon im Kontrollratsgesetz Nr. l vom 20. September 1945 Art. I
Folgende Gesetze politischer Natur oder Ausnahmegesetze, auf welchen das Naziregime beruhte, werden hierdurch ausdrücklich aufgehoben, einschließlich aller zusätzlicher Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse. Ermächtigungsgesetz v. 24.03.1933, Gesetz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre v. September 1935, Reichsbürgergesetz v. 15. September 1935, Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich v. 06.7.1938 Erlass des Führers über die Rechtsstellung der NSDAP v. 12.12.1942. Art. III Keine deutsche Gesetzesverfügung, gleichgültig wie oder zu welcher - Zeit erlassen, darf gerichtlich oder verwaltungsmäßig zur Anwendung gebracht werden in irgendwelchen Fällen, in denen ihre Anwendung Ungerechtigkeit oder ungleiche Behandlung verursachen würde, entweder dadurch, daß a) irgendjemand auf Grund seiner Verbindung mit der NSDAP, ihren Formationen, angegliederten Verbindungen oder Organisationen, Vorteile genießen würde.
Nochmals zurückkommend auf das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung v. 13. April 1935 (RGB1.1 S 508): der Artikel 2 des Gesetzes ermächtigt (kleines Schornsteinfeger-Ermächtigungsgesetz) den Reichswirtschaftsminister zur Durchführung dieses Gesetzes, Reichsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Nicht nur die vorgenannten und ausführlich behandelten Verordnungen aus Juli und August 1937 sind auf Grund dieser Ermächtigung erlassen, sondern beruhen ebenfalls auf gleicher Ermächtigung von 1935 die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen und andere auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens geltender Vorschriften vom 12. November 1964 und ff. Unter Ignoranz des Verbots der Nationalsozialistischen- ideologischen- aufbauenden und strukturellen Gesetzgebungen hat die BRD den Schornsteinfegerapparat nach altem Vorbild bis 1964 voll wirksam gelassen und anschließend durch geringfügige Änderungen (Novellierung) die Schornsteinfegerstruktur bis zum heutigen Tag erhalten.
In der Kriegs- und Beschlagnahme- Gesetzgebung: Gesetz 52 über Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen- Kommentar heißt es u. a. im Artikel 3 Punkt 4: Die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Lehren, gleichgültig wie und wann dieselben kundgemacht wurden, ist verboten. Punkt 5: Als Quelle für die Auslegung oder Anwendung deutschen Rechts, dürfen deutsche Gerichte, Amtsstellen und Beamte und juristische Schriften die nationalsozialistische Ziele oder Lehren vertreten, erklären oder anwenden, nicht mehr zitiert oder befolgt werden. Punkt 6: Deutsches Recht, das nach dem 30.1.33 in Kraft trat und in Kraft bleiben darf, ist entsprechend des klaren Sinnes des Wortlauts auszulegen und anzuwenden. Gesetzeswerke und Deutungen, die in Vorsprüchen oder anderen Erklärungen enthalten sind, bleiben bei der Auslegung außer Betracht. Das nationalsozialistische Schornsteinfegerwesen ist belegt durch Alliierte Gesetzgebung verboten worden. Sie erhalten diese Schornsteinfegerstruktur für die gleiche Zielstellung der Nazis in der BRD aufrecht und funktionsfähig. Damit betreiben Sie eine Verherrlichung der Ideologie des Nazi-Regimes.
Sechstens Ist die Frage Ihrer Legitimierung zu klären, inwieweit Sie überhaupt noch berechtigt sind hoheitliche Aufgaben in Deutschland wahrzunehmen. Die Alliierten einschließlich der Sowjetunion haben als erstes nach der Kapitulation da damals modernste und vom Volk in freier Wahl bestätigte, Verfassungsrecht der Welt, das Recht der Weimarer Republik anerkannt und die Abschaffung dieses Rechts durch A. Hitler wieder abgehoben. Nach internationalem Recht besteht das Deutsche Reich der Weimarer Zeit unverändert fort es ist nie unter gegangen. Die Begriffe DDR und BRD waren Bezeichnungen für besitzungsrechtliche Verwaltungsgebilde und die Verfassung der DDR und das von den Alliierten mit Auflagen genehmigte Grundgesetz für die daraufhin gegründete BRD, waren vorübergehende provisorische Regelwerke zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung.
Keinesfalls aber ein Instrument zum Zwecke der Installierung eines bürokratischen Machtapparates zur andauernden Niederhaltung des Deutschen Volkes. Auszug Präambel des GG: Im Bewusstsein seiner Verantwortung ..... hat das Deutsche Volk, ..... um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, dieses GG beschlossen. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Die Einheit ist bereits seit 1990 vollzogen.
Die Freiheit Deutschlands zu erreichen ist nur durch Abschluß eines Friedensvertrages zwischen den ehemaligen Kriegsgegnern und dem Rechtsnachfolger der Weimarer Republik Deutsches Reich möglich. Artikel 146 GG (Geltungsdauer des GG):
Dieses Grundgesetz (für die BRD und nicht für ganz Deutschland) verliert seine Gültigkeit (und damit auch das Existenzrecht der BRD) an dem Tag an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Mit der Vollendung der Einheit Deutschland haben im Jahre 1990 die DDR und BRD jedoch bereits Ihre Existenzberechtigung verloren, weil bereits vor Abschluß des Einigungsvertrages der Art. 23 GG durch den Bevollmächtigten der Alliierten James Baker am 17.7.90 durch Streichung erloschen ist. Die vornehmste Aufgabe des verbliebenen und nunmehr geeinten Deutschlands nach 1990 ist die zielgerichtete Vorbereitung eines Friedensvertrages wie es nach internationalem Völkerrecht, der Haager Landkriegsordnung vorgeschrieben ist, und um mit dem Friedensvertrag die Feindstaatenklausel der UN Charta aufzulösen.
Völkerrechtlich befinden wir uns nach dem Waffenstillstand noch heute mit 47 Nationen im Kriegszustand. Die Protagonisten unseres Staatsgebildes, welche noch immer die Bezeichnung BRD nutzen sind offenbar nicht bereit, diesen Weg zu gehen und verfügen deshalb rechts- und staatswidrig über ein gutmütiges Volk, welches schon oft in der Geschichte durch Machtmissbrauch Unterdrückungen zu ertragen hatte.
Abschließend teile ich Ihnen mit, daß ich nicht die von Ihrem Schornsteinfeger geforderten Rechnungen bezahlen werde. Nicht deshalb, weil mir lediglich in einem ganzen Monat soviel zum Essen und Trinken zur Verfügung steht, wie Ihr Schornsteinfeger in einer einzigen Stunde verdient, sondern weil Ihre angeblichen „Gebühren“ keine Gebühren sind und es sich um späte verbotene nationalsozialistische Auswirkungen handelt.
Ich kündige schon jetzt an, daß ich um die Erstattung auch der seit 1992 rechtswidrig abverlangten und gezahlten Beträge für jährliche beanstandungslos gebliebene Abgasmessungen klagen werde. Sollten Sie trotzdem Ihren Terror durch geplante Verwaltungsvollstreckung fortzusetzen gedenken, stelle ich schon jetzt vorsorglich Antrag auf Aberkennung der Staatsbürgerschaft BRD.
Ich bin von Nationalität Deutscher und Staatsbürger des Deutschen Reichs auf Grundlage geltender Gesetze bis Januar 1933 und ab 10. Juli 1945.
Hanns- Gerd Volkmann
|
verantwortlich: Dipl.- Ing. Helmut Ostberg, Freiburger Str. 13 G, 12623 Berlin email: ostberg-helmut@gmx.de |
| Erstveröffentlichung : 15.06.04 letzte Änderung: 15.06.2004 http://home.t-online.de/home/rickmeyer/volkmann2.htm |