7      Verpflichtung Dritter zur Ermöglichung von Wohnraumüberwachungsmaßnahmen

Von einigen Landesjustizverwaltungen wurde als Defizit gewertet, dass die Regelungen über die Wohnraumüberwachung keine Regelung enthielten, die ‑vergleichbar mit § 100b Abs. 3 StPO ‑ die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistern (Nutzung einer Telefonleitung für eine leitungsgebundene Abhöranlage) ermöglichte. Eine solche Regelung sei darüber hinaus für die Heranziehung sonstiger Dritter, etwa des Schlüsseldienstes, von Alarmanlagenbauern, Schornsteinfegern und Stromablesern notwendig. Diese Dritten würden benötigt, um die verdeckte Installation des technischen Geräts zu ermöglichen.

Die Konferenz der Innenminister und -senatoren hat auf ihrer Sitzung am 7./8. November 2001 in Meisdorf den Beschluss des Arbeitskreises II vom 17./18. Oktober 2001, der sich mit dieser Thematik befasste, zustimmend zur Kenntnis genommen und den Bundesminister des Innern gebeten, sich insbesondere für die Ergänzung der Strafprozessordnung (Unterstützungspflicht geschäftsmäßiger Telekommunikationsanbieter im Rahmen von strafverfolgenden Maßnahmen nach § 100c ff. StPO) und des Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetzes (§ 17a ZSEG) einzusetzen.

Die Bundesregierung wird deshalb prüfen, ob gesetzliche Mitwirkungspflichten von Dritten beim Einsatz technischer Mittel nach § 100c ff. StPO geschaffen werden können und sollten. Sie weist aber schon jetzt darauf hin, dass eine auf aktives Handeln gerichtete Mitwirkungsverpflichtung Dritter weit über die bloße Ermöglichung der Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs gemäß § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO hinausginge und deshalb eine Vielzahl im Einzelnen zu prüfender Probleme aufwerfen dürfte.

Wem hier nicht die Alarmglocken läuten, dem ist nicht mehr zu helfen.

Natürlich gibt es auch Feger, die da nicht mitmachen, aber wenn man Ihnen Ihre horrenden Pfründe wegnimmt, wird der ein oder andere schon gefügig sein. Vielleicht bekommen sie deshalb so viel Geld für ihre überflüssigen und einfachenTätigkeiten.                                                                                                                 

21.03.2002