Diesen Brief schrieb Herr Wieder aus Hamburg an Herrn Ostberg Berlin.
. Eine interessante Lektüre.....
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Herrn Sehr geehrter Herr Ostberg, zunächst danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung und
Hilfe. Wie Sie wissen, habe ich die Bezahlung der Schornsteinfegerrechnung in Höhe
von € 69,16 (über 135,-DM) für das Jahr 2003 verweigert und diese an ihn zurück
geschickt, weil er die Bezahlung gemäß § 52 Abs. 4 des BImSchG nicht
verlangen darf, wenn die Heizung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Auch
wurde er gleichzeitig darauf hingewiesen, dass er sich gem. § 15 l BImSchV 8 bis 6 Wochen
vorher anzumelden hat Daraufhin
habe ich lange Zeit nichts von ihm gehört. Ich
betreibe eine nicht genehmigungsbedürftige, vollelektronische gesteuerte u.
kontrollierte Gasfeuerungsanlage von 12 kW, der Firma Stiebel-Eltron (Hydrotherm)
Die
sogenannte Schornsteinfegerarbeit wurde bei mir bisher zweimal jährlich, wie
folgt Durchgeführt: lm
Frühjahr (Mai) wurde der saubere Schornstein „gereinigt". Das sah so
aus: Revisionsklappe auf, Klappe zu und die Worte „alles in Ordnung" Im
Herbst (Oktober) die Immissionsmessung, die augenblicklich feststeht: Abgasverlust;
7% (durchgehend ) Kohlenmonoxid:
überwiegend 10 ppm CO im luftfreiem Abgas Und
immer dieselbe Bestätigung: „Das Messergebnis entspricht der
Verordnung", oder „Der Grenzwert wird nicht überschritten" Bereits
vor fünf Jahren, am 19.06. 1998 wandte ich mich an die Umweltbehörde Hamburg E
22, Billstraße 84 , in 20539 Hamburg mit allen notwendigen Unterlagen und bat
die Behörde u.a. zu prüfen, ob alle diese „Arbeiten notwendig und
vorgeschrieben sind, und ob die in Rechnung gestellten Werte zurecht
bestehen" Unter
dem 24.06.1998 -Gesch.-Z.: E 220 - Czep/Leu wurde mir von der Umweltbehörde
mitgeteilt: „Die von Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister Herrn Ralf
Hachenberg durchgeführten Arbeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und korrekt
in Rechnung gestellt worden" Dass
das nicht zutrifft und die von mir erbetene behördliche Auskunft falsch war und
ist, habe ich erst von Ihnen erfahren, nach einer Fernsehsendung des NDR der
Redaktion „Markt im Dritten“. Diesen Redakteuren gehört Dank dafür, dass
sie mit dieser Sendung uns auf den gesetzeswidrigen Zustand in dieser Republik
hingewiesen haben. Somit
bin ich seit Jahrzehnten zu Unrecht abkassiert worden, weil ich der behördlichen
Auskunft vertraut habe. Somit habe ich zweifellos Anspruch auf die Rückerstattung
der widerrechtlich verlangten Zahlungen. Auf die Richtigkeit der behördlichen
Auskunft muss sich der Bürger verlassen können. Nun
habe ich mir das Taschenbuch gekauft zum Preis von 15,5o €
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG mit BImSchV; EMASPrivileg V, TA Luft, TA Lärm
6. Auflage 2003 ISBN 3 423 055 758 –dtv-) Der
Text und die Paragraphen dieses Gesetzes bestätigen in eindeutiger Weise das
was Sie vortragen und schon längst erkannt haben. Es muss die Frage erlaubt
sein, ob die Gesetze in diesem Staat überhaupt noch einen Sinn haben, wenn sie
nicht so angewandt werden wie der Gesetzgeber es vorgibt. Ich fühle mich persönlich
verdummt, hintergangen, ja betrogen und finanziell geschädigt. Hier stellt sich
die Schuldfrage und Anspruch auf Rückzahlung zu unrecht gezahlter Rechnungen. Am
Montag, d. 19.5.2003 wurde mir morgens vom Schornsteinfegermeister eine
Benachrichtigung in den Briefkasten eingeworfen mit der Ankündigung- Ihr
Schornsteinfeger kommt zur Schornsteinreinigung" und zwar schon am Freitag
d 23 05 2003 (vier Tage nach der
Ankündigung) Ich
weiß nicht, ob man darüber noch lachen kann, oder staunen muss, wenn gültige
Gesetze und Verordnungen einfach nicht zur Kenntnis genommen werden. Eine
gewisse Portion an Arroganz gehört schon dazu wenn man dann noch sagt, 8 bis 6
Wochen interessiert uns nicht, „ 4 Tage, das ist ortsüblich“. Enorme jährliche
Zuwächse an Gebührenerhöhungen gehören wohl auch dazu. Das
alles hat mich dazu bewogen und veranlasst, beim NDR, einer Wirtschaftsredaktion
vorstellig zu werden mit der Bitte, am Freitag, d.23.05.2003 zu mir nach Hause
zu kommen, um die „Arbeiten meines Bezirksschornsteinfegermeisters zu
dokumentieren, um diese dann in einer Sendung der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.
Diese Problematik war der Redaktion sehr gut bekannt, doch man wollte dieses
Thema noch am 19 05 2003 auf die Tagesordnung setzen bei der bevorstehenden
Redaktionskonferenz, ich sollte kurzfristig Bescheid bekommen. Da
ich bei diesem Beitrag und noch zu machenden Fernsehaufnahmen auch Vertreter der
Behörde haben wollte, rief ich zunächst die Bauprüfabteilung an. Dort bekam
ich den Hinweis, dass die behördliche Aufsicht über die
Bezirksschornsteinfegermeister in diesem Bezirk, beim zuständigen Bezirksamt
Hamburg-Eimsbüttel, bei Herrn Hoffmann liegt - Tel. 428012084 Ich
berichtete Herrn Hoffmann darüber, was am Freitag bevorsteht und bat ihn diese
Gelegenheit zu nutzen und den Standpunkt der Behörde bei den bevorstehenden
Fernsehaufnahmen der Öffentlichkeit vorzutragen. Er sollte auch der angekündigten
„Schornsteinreinigung" zusehen, und das Ergebnis dieser „Arbeit“
begutachten. Ich
musste nochmals nachfragen, weil ich glaubte es nicht richtig verstanden zu
haben als Herr Hoffmann mir erklärte, nein er werde nicht kommen, „ dazu habe
ich keine Lust". Bei
Streitigkeiten zwischen Betreiber und Schornsteinfeger ist die aufsichtsführende
Behörde verpflichtet vermittelnd einzugreifen und eine Entscheidung herbeizuführen.
Das steht im Gesetz! Aber wenn man keine Lust dazu hat, dann geht das natürlich
nicht. Ich habe Herrn Hoffmann gesagt, dass ich das mit Bedauern zur Kenntnis
nehme und mit seinem Einverständnis seinen Standpunkt, an geeigneter Stelle
wiederholen werde. Beim
Hinweis auf § 52 Abs.4 BImSchG musste ich mir anhören, dass dieser Paragraph Genehmigungsbedürftige
Anlagen behandelt und meine gehört nicht dazu. "Nach dem Telefonat habe
ich noch einmal nachgesehen und musste feststellen: Dieser Paragraph behandelt
die Kosten dieses Gesetzes, beim Betreiben einer nichtgenehmigungsbedürftigen
Anlage. Herr
Hoffmann verwies mich auf Landesverordnungen der Stadt Hamburg. Ich kann mir
nicht vorstellen, dass eine Verordnung auf Landesebene, Bundesgesetze, wie den
§ 52 (4) BImSchG der die Kosten regelt und ausführlich behandelt, so einfach
aushebeln kann. Herr Hoffmann verwies mich zum Schluss an die zuständige
Fachbehörde „Umwelt und Gesundheit", Immissionsschutz und Betriebe, an
Herrn Prielop, Tel.:42845-4269. Hier
hatte ich nochmals meine Bitte wiederholt, bei den Feinsehaufnahmen dabei zu
sein und die Gelegenheit zu nutzen den Standpunkt der Behörde der Öffentlichkeit
darzulegen und auf bestimmte Fragen zu antworten. Herr
Prielop sagte mir gleich, dass er an diesem Tag (Freitag) verhindert sei. Ich
kam Herrn Prielop entgegen; das wäre doch wirklich kein Problem. Nennen Sie mir
einen Termin an dem Sie kommen können. Ich werde dann den NDR benachrichtigen
und den Schornsteinfeger umbestellen. Ja, so ist das eben mit den Behörden, das
ging auch nicht und man möchte ja nicht aufdringlich sein. War da noch was? Ach
ja! Auch wenn der Schornstein sauber ist, muss der Schornsteinfeger einmal im
Jahr den Querschnitt des Schornsteins messen. Richtig gehört, messen mit dem
Zollstock etwa? Mein Schornstein ist aus festem Material hergestellt und verändert
seinen Querschnitt nicht. Weder läuft er bei Regen ein, noch dehnt er sich beim
Sonnenschein aus. Nein, sagt Herr Prielop, da kann ein Vogel reingeflogen sein. Diese
Geschichte habe ich schon einmal von meinem Schornsteinfeger gehört und hielt
diese für ein Märchen, weil ich es einfach nicht glauben wollte, das es so
dumme Vögel gibt, die in selbstmörderischer Absicht sich da hinunter stürzen. Aber
nun, dieselbe Befürchtung von einem Vertreter einer Fachbehörde zu hören,
macht mich nachdenklich. Ich nehme sie ernst und nicht mehr für ein Märchen.
Ja, sie macht mir Angst. Seit der Ankündigung von Herrn Prielop - Schließlich
ist das eine Fachbehörde - kann ich nicht mehr richtig schlafen. Ich denke
stets an den Film von Alfred Hitchkock „Die Vögel". Nachts stehe ich
schweißgebadet voller Angst auf und schaue in den Schornstein, ob da
eventuell... aber nein, tief enttäuscht legte ich mich wieder Schlafen. Ich bin
verunsichert und mache mir Gedanken. Was passiert, fragte ich Herrn Prielop,
wenn ein schlauer Vogel erst abwartet bis der Bezirksschornsteinfegermeister den
Querschnitt des Schornsteines gemessen hat und sich in diesem Moment hinunter stürzt
in dem er das Haus verlässt. Ist die Messung des Querschnitts nur einmal im
Jahr nicht zu wenig? Müsste nicht jeden Monat, ach was, jede Woche gemessen
werden. Ich werde keine Ruhe mehr finden, bevor man nicht pro Schornstein eine
Dauerwache zur Pflicht macht. Ein Glück, dass die Vögel uns nicht verstehen können.
Vielleicht würden sie über uns lachen, oder uns für ganz schräge Vögel
halten. Inzwischen
bin ich aus dem bösen Traum aufgewacht, und zum normalen Denken zurückgekehrt
und das ist gut so. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Auf
meine Schornsteinmündung, bestehend aus Edelstahl von 0,5 mm Stärke, mit einer
Querschnittsfläche von 12x12 cm, habe ich nun einen Aufsatz aufgesteckt,
bestehend aus einer Überwurfsmanschette, ebenfalls aus Edelstahl, auf der 8
Nirostastäbe gleichmäßig verteilt, in einer Höhe von etwa 15 cm in einer
Spitze zusammenmünden. Einige
Bilder davon sende ich Ihnen zu. Dort
wird sich kein Vogel, müde vom Flug, ausruhen wollen. Denn im Schornstein haben
die Vögel wahrlich nichts zu suchen, genauso, wie der Schornsteinfeger auch. Nun
ist die Zeit der Ängste vorbei. Oder? Könnten vielleicht doch noch Kaninchen
von unten in den... aber nein, davon habe ich bisher noch nicht gehört und
halte es für ein Märchen. Was
ist nun mit den Fernsehaufnahmen geworden? Natürlich nichts! Der
NDR ist an einem Sendebeitrag interessiert, an einer Sendung, in der Beteiligte
mitwirken und sich bestimmten Fragen stellen und nicht an Bildern von wenigen
Minuten oder gar Sekunden. So ist der Fernsehbeitrag zunächst zurückgestellt
worden, weil Einige keine Lust dazu haben. Nachzutragen
wäre noch, dass ich an dem besagten Montag, d. 19.05.2003 spät Abends noch
einen Telefonanruf von meinem Schornsteinfeger bekam, der bei mir anfragte, ob
ich damit einverstanden wäre, wenn er schon morgen, am Dienstag, d.20.05.2003
zu mir kommen könnte, er möchte alles mit mir besprechen, und möchte wissen,
woran er ist und er kennt sich damit nicht so aus. Ich
habe ihn beruhigt, es wäre alles ganz einfach: Er hätte seine Rechnung zurückbekommen,
weil ich diese nicht bezahlen werde. Die Begründung für die
Zahlungsverweigerung hätte er auch bekommen. Diese Kann er akzeptieren, oder
nicht. Wenn er da nicht Bescheid weiß, sollte er sich an seine Innung wenden,
oder an seine Behörde, die ihn damit beauftragt hat. Auf den § 52 Abs.4
BImSchG angesprochen, der die Kosten regelt, sagte mir Herr Hachenberg, dass in
seinen Arbeitsunterlagen der Abs. l, derAbs.2 und der Abs. 5 vorhanden sind. Der
Abs. 3 und der Abs. 4 würden aber fehlen. Wir
haben den Text noch einmal Wort für Wort miteinander verglichen. In der Tat,
die Absätze 3 und 4 fehlten. Bei
dieser Gelegenheit habe ich natürlich den Schornsteinfeger darüber informiert,
dass am Freitag, d.24.05. das Fernsehen, aufgrund meiner Bitte, seine
Schornsteinfegerarbeiten in Bildern dokumentieren und eine Sendung daraus machen
möchte. Dabei soll auch das Ergebnis der Schornsteinreinigung im Bild
festgehalten werden. Er
fragte mich noch, ob ich damit einverstanden wäre, wenn er am Freitag, eine Bürste
mit Kugel, vom Dach aus, in den Schornstein lässt, weil er in den letzten
Jahren nur die Revisionsklappe am Schornstein öffnete. Ich
sagte: „Ich will Ihnen keine Vorschriften machen. Sie sind der
Schornsteinfeger, machen Sie, was Sie für richtig halten“. Dann kam der
Freitag. Zu meiner Überraschung, kamen zwei Schornsteinfeger. Einer betrat mein
Haus. Ich sagte gleich, warum keine Fernsehaufnahmen gemacht würden. Der
Schornsteinfeger ließ seine Kugel in den Schornstein fallen. Anschließend bat
ich ihn in den Keller zu kommen. Ich öffnete die Revisionsklappe und bat den
Schornsteinfeger mit der Hand hinein zu greifen, um zu sehen, was da herunter
gekommen ist. Darauf der Schornsteinfeger: „Da kann doch nichts sein, Gas
hinterlässt keine Rückstände" Auf
meine Frage: ,,und warum haben Sie gerade gefegt?" bekam ich keine Antwort.
Der Schornsteinfeger will noch einmal im Herbst (Oktober) kommen: „Ich mache
noch eine Immissionsmessung, wenn die Werte nicht erhöht sind, brauchen Sie die
nicht zu bezahlen" Ich habe einen Bekannten, der wohnt in der Nähe von Hamburg, in Schleswig-Holstein, in seinem eigenem Haus. Sein Schornsteinfeger kam von alleine auf ihn zu und sagte'. Ich komme nicht mehr zu Ihnen, was soll ich bei Ihnen noch machen. Ihre Gasheizung ist in Ordnung und zu fegen ist nichts. Dieser Bekannte hat auch in Hamburg ein Haus mit drei Wohnungen, die er vermietet. Er betreibt auch eine Gasheizungsanlage (nichtgenehmigungsbedürftig) Auf meine Frage nach dem Schornsteinfeger hier in Hamburg, sagte er zu meiner Überraschung; hier ist mir das gleich, ob der Schornsteinfeger kommt, oder nicht und ob er Rechnungen schreibt. Ich brauche sie nicht zu bezahlen, die Kosten werden auf die Mieter umgelegt. So geht das natürlich auch! Die Hauptsache andere werden mit den Kosten belastet. Was passiert aber, wenn andere darüber nachdenken, und diese Kosten gerichtlich zurückfordern, weil sie gesetzwidrig und zu Unrecht erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Edwin Wieder
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| Impressum: Edwin
Wieder, Paul-Dieroff-Weg 19, 22455 Hamburg |
| Stand vom 25.06.03 Erstveröffentlichung: 25.06.03 http://home.t-online.de/home/rickmeyer/wieder.htm |