Diesen Brief schrieb Herr Wieder aus Hamburg  an Herrn Ostberg Berlin. 

. Eine interessante Lektüre.....

Herrn 
Dipl.-Ing. Helmut Ostberg 
Freiburgerstraße 13 G 
D 12623 Berlin 

Sehr geehrter Herr Ostberg, 

zunächst danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung und Hilfe. Wie Sie wissen, habe ich die Bezahlung der Schornsteinfegerrechnung in Höhe von € 69,16 (über 135,-DM) für das Jahr 2003 verweigert und diese an ihn zurück geschickt, weil er die Bezahlung gemäß § 52 Abs. 4 des BImSchG nicht verlangen darf, wenn die Heizung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Auch wurde er gleichzeitig darauf hingewiesen, dass er sich gem. § 15 l BImSchV 8 bis 6 Wochen vorher anzumelden hat

Daraufhin habe ich lange Zeit nichts von ihm gehört.

Ich betreibe eine nicht genehmigungsbedürftige, vollelektronische gesteuerte u. kontrollierte Gasfeuerungsanlage von 12 kW, der Firma Stiebel-Eltron (Hydrotherm)

Die sogenannte Schornsteinfegerarbeit wurde bei mir bisher zweimal jährlich, wie folgt Durchgeführt:

lm Frühjahr (Mai) wurde der saubere Schornstein „gereinigt". Das sah so aus: Revisionsklappe auf, Klappe zu und die Worte „alles in Ordnung"

Im Herbst (Oktober) die Immissionsmessung, die augenblicklich feststeht:

Abgasverlust; 7% (durchgehend )

Kohlenmonoxid: überwiegend 10 ppm CO im luftfreiem Abgas

Und immer dieselbe Bestätigung: „Das Messergebnis entspricht der Verordnung", oder „Der Grenzwert wird nicht überschritten"

Bereits vor fünf Jahren, am 19.06. 1998 wandte ich mich an die Umweltbehörde Hamburg E 22, Billstraße 84 , in 20539 Hamburg mit allen notwendigen Unterlagen und bat die Behörde u.a. zu prüfen, ob alle diese „Arbeiten notwendig und vorgeschrieben sind, und ob die in Rechnung gestellten Werte zurecht bestehen"

Unter dem 24.06.1998 -Gesch.-Z.: E 220 - Czep/Leu wurde mir von der Umweltbehörde mitgeteilt: „Die von Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister Herrn Ralf Hachenberg durchgeführten Arbeiten sind gesetzlich vorgeschrieben und korrekt in Rechnung gestellt worden"

Dass das nicht zutrifft und die von mir erbetene behördliche Auskunft falsch war und ist, habe ich erst von Ihnen erfahren, nach einer Fernsehsendung des NDR der Redaktion „Markt im Dritten“. Diesen Redakteuren gehört Dank dafür, dass sie mit dieser Sendung uns auf den gesetzeswidrigen Zustand in dieser Republik hingewiesen haben.

Somit bin ich seit Jahrzehnten zu Unrecht abkassiert worden, weil ich der behördlichen Auskunft vertraut habe. Somit habe ich zweifellos Anspruch auf die Rückerstattung der widerrechtlich verlangten Zahlungen. Auf die Richtigkeit der behördlichen Auskunft muss sich der Bürger verlassen können.

Nun habe ich mir das Taschenbuch gekauft zum Preis von 15,5o € Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG mit BImSchV; EMASPrivileg V, TA Luft, TA Lärm 6. Auflage 2003 ISBN 3 423 055 758 –dtv-)

Der Text und die Paragraphen dieses Gesetzes bestätigen in eindeutiger Weise das was Sie vortragen und schon längst erkannt haben. Es muss die Frage erlaubt sein, ob die Gesetze in diesem Staat überhaupt noch einen Sinn haben, wenn sie nicht so angewandt werden wie der Gesetzgeber es vorgibt. Ich fühle mich persönlich verdummt, hintergangen, ja betrogen und finanziell geschädigt. Hier stellt sich die Schuldfrage und Anspruch auf Rückzahlung zu unrecht gezahlter Rechnungen.

Am Montag, d. 19.5.2003 wurde mir morgens vom Schornsteinfegermeister eine Benachrichtigung in den Briefkasten eingeworfen mit der Ankündigung- Ihr Schornsteinfeger kommt zur Schornsteinreinigung" und zwar schon am Freitag d 23 05 2003  (vier Tage nach der Ankündigung)

Ich weiß nicht, ob man darüber noch lachen kann, oder staunen muss, wenn gültige Gesetze und Verordnungen einfach nicht zur Kenntnis genommen werden. Eine gewisse Portion an Arroganz gehört schon dazu wenn man dann noch sagt, 8 bis 6 Wochen interessiert uns nicht, „ 4 Tage, das ist ortsüblich“. Enorme jährliche Zuwächse an Gebührenerhöhungen gehören wohl auch dazu.

Das alles hat mich dazu bewogen und veranlasst, beim NDR, einer Wirtschaftsredaktion vorstellig zu werden mit der Bitte, am Freitag, d.23.05.2003 zu mir nach Hause zu kommen, um die „Arbeiten meines Bezirksschornsteinfegermeisters zu dokumentieren, um diese dann in einer Sendung der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Diese Problematik war der Redaktion sehr gut bekannt, doch man wollte dieses Thema noch am 19 05 2003 auf die Tagesordnung setzen bei der bevorstehenden Redaktionskonferenz, ich sollte kurzfristig Bescheid bekommen.

Da ich bei diesem Beitrag und noch zu machenden Fernsehaufnahmen auch Vertreter der Behörde haben wollte, rief ich zunächst die Bauprüfabteilung an. Dort bekam ich den Hinweis, dass die behördliche Aufsicht über die Bezirksschornsteinfegermeister in diesem Bezirk, beim zuständigen Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel, bei Herrn Hoffmann liegt - Tel. 428012084

Ich berichtete Herrn Hoffmann darüber, was am Freitag bevorsteht und bat ihn diese Gelegenheit zu nutzen und den Standpunkt der Behörde bei den bevorstehenden Fernsehaufnahmen der Öffentlichkeit vorzutragen. Er sollte auch der angekündigten „Schornsteinreinigung" zusehen, und das Ergebnis dieser „Arbeit“ begutachten.

Ich musste nochmals nachfragen, weil ich glaubte es nicht richtig verstanden zu haben als Herr Hoffmann mir erklärte, nein er werde nicht kommen, „ dazu habe ich keine Lust".

Bei Streitigkeiten zwischen Betreiber und Schornsteinfeger ist die aufsichtsführende Behörde verpflichtet vermittelnd einzugreifen und eine Entscheidung herbeizuführen. Das steht im Gesetz! Aber wenn man keine Lust dazu hat, dann geht das natürlich nicht. Ich habe Herrn Hoffmann gesagt, dass ich das mit Bedauern zur Kenntnis nehme und mit seinem Einverständnis seinen Standpunkt, an geeigneter Stelle wiederholen werde.

Beim Hinweis auf § 52 Abs.4 BImSchG musste ich mir anhören, dass dieser Paragraph Genehmigungsbedürftige Anlagen behandelt und meine gehört nicht dazu. "Nach dem Telefonat habe ich noch einmal nachgesehen und musste feststellen: Dieser Paragraph behandelt die Kosten dieses Gesetzes, beim Betreiben einer nichtgenehmigungsbedürftigen Anlage.

Herr Hoffmann verwies mich auf Landesverordnungen der Stadt Hamburg. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Verordnung auf Landesebene, Bundesgesetze, wie den § 52 (4) BImSchG der die Kosten regelt und ausführlich behandelt, so einfach aushebeln kann. Herr Hoffmann verwies mich zum Schluss an die zuständige Fachbehörde „Umwelt und Gesundheit", Immissionsschutz und Betriebe, an Herrn Prielop, Tel.:42845-4269.

Hier hatte ich nochmals meine Bitte wiederholt, bei den Feinsehaufnahmen dabei zu sein und die Gelegenheit zu nutzen den Standpunkt der Behörde der Öffentlichkeit darzulegen und auf bestimmte Fragen zu antworten.

Herr Prielop sagte mir gleich, dass er an diesem Tag (Freitag) verhindert sei. Ich kam Herrn Prielop entgegen; das wäre doch wirklich kein Problem. Nennen Sie mir einen Termin an dem Sie kommen können. Ich werde dann den NDR benachrichtigen und den Schornsteinfeger umbestellen. Ja, so ist das eben mit den Behörden, das ging auch nicht und man möchte ja nicht aufdringlich sein. War da noch was?

Ach ja! Auch wenn der Schornstein sauber ist, muss der Schornsteinfeger einmal im Jahr den Querschnitt des Schornsteins messen. Richtig gehört, messen mit dem Zollstock etwa? Mein Schornstein ist aus festem Material hergestellt und verändert seinen Querschnitt nicht. Weder läuft er bei Regen ein, noch dehnt er sich beim Sonnenschein aus. Nein, sagt Herr Prielop, da kann ein Vogel reingeflogen sein.

Diese Geschichte habe ich schon einmal von meinem Schornsteinfeger gehört und hielt diese für ein Märchen, weil ich es einfach nicht glauben wollte, das es so dumme Vögel gibt, die in selbstmörderischer Absicht sich da hinunter stürzen.

Aber nun, dieselbe Befürchtung von einem Vertreter einer Fachbehörde zu hören, macht mich nachdenklich. Ich nehme sie ernst und nicht mehr für ein Märchen. Ja, sie macht mir Angst. Seit der Ankündigung von Herrn Prielop - Schließlich ist das eine Fachbehörde - kann ich nicht mehr richtig schlafen. Ich denke stets an den Film von Alfred Hitchkock „Die Vögel". Nachts stehe ich schweißgebadet voller Angst auf und schaue in den Schornstein, ob da eventuell... aber nein, tief enttäuscht legte ich mich wieder Schlafen. Ich bin verunsichert und mache mir Gedanken. Was passiert, fragte ich Herrn Prielop, wenn ein schlauer Vogel erst abwartet bis der Bezirksschornsteinfegermeister den Querschnitt des Schornsteines gemessen hat und sich in diesem Moment hinunter stürzt in dem er das Haus verlässt. Ist die Messung des Querschnitts nur einmal im Jahr nicht zu wenig? Müsste nicht jeden Monat, ach was, jede Woche gemessen werden. Ich werde keine Ruhe mehr finden, bevor man nicht pro Schornstein eine Dauerwache zur Pflicht macht. Ein Glück, dass die Vögel uns nicht verstehen können. Vielleicht würden sie über uns lachen, oder uns für ganz schräge Vögel halten.

Inzwischen bin ich aus dem bösen Traum aufgewacht, und zum normalen Denken zurückgekehrt und das ist gut so. Das Ergebnis kann sich sehen lassen:

Auf meine Schornsteinmündung, bestehend aus Edelstahl von 0,5 mm Stärke, mit einer Querschnittsfläche von 12x12 cm, habe ich nun einen Aufsatz aufgesteckt, bestehend aus einer Überwurfsmanschette, ebenfalls aus Edelstahl, auf der 8 Nirostastäbe gleichmäßig verteilt, in einer Höhe von etwa 15 cm in einer Spitze zusammenmünden.

Einige Bilder davon sende ich Ihnen zu.

Dort wird sich kein Vogel, müde vom Flug, ausruhen wollen. Denn im Schornstein haben die Vögel wahrlich nichts zu suchen, genauso, wie der Schornsteinfeger auch.

Nun ist die Zeit der Ängste vorbei. Oder? Könnten vielleicht doch noch Kaninchen von unten in den... aber nein, davon habe ich bisher noch nicht gehört und halte es für ein Märchen.

Was ist nun mit den Fernsehaufnahmen geworden? Natürlich nichts!

Der NDR ist an einem Sendebeitrag interessiert, an einer Sendung, in der Beteiligte mitwirken und sich bestimmten Fragen stellen und nicht an Bildern von wenigen Minuten oder gar Sekunden. So ist der Fernsehbeitrag zunächst zurückgestellt worden, weil Einige keine Lust dazu haben.

Nachzutragen wäre noch, dass ich an dem besagten Montag, d. 19.05.2003 spät Abends noch einen Telefonanruf von meinem Schornsteinfeger bekam, der bei mir anfragte, ob ich damit einverstanden wäre, wenn er schon morgen, am Dienstag, d.20.05.2003 zu mir kommen könnte, er möchte alles mit mir besprechen, und möchte wissen, woran er ist und er kennt sich damit nicht so aus.

Ich habe ihn beruhigt, es wäre alles ganz einfach: Er hätte seine Rechnung zurückbekommen, weil ich diese nicht bezahlen werde. Die Begründung für die Zahlungsverweigerung hätte er auch bekommen. Diese Kann er akzeptieren, oder nicht. Wenn er da nicht Bescheid weiß, sollte er sich an seine Innung wenden, oder an seine Behörde, die ihn damit beauftragt hat. Auf den § 52 Abs.4 BImSchG angesprochen, der die Kosten regelt, sagte mir Herr Hachenberg, dass in seinen Arbeitsunterlagen der Abs. l, derAbs.2 und der Abs. 5 vorhanden sind. Der Abs. 3 und der Abs. 4 würden aber fehlen.

Wir haben den Text noch einmal Wort für Wort miteinander verglichen. In der Tat, die Absätze 3 und 4 fehlten.

Bei dieser Gelegenheit habe ich natürlich den Schornsteinfeger darüber informiert, dass am Freitag, d.24.05. das Fernsehen, aufgrund meiner Bitte, seine Schornsteinfegerarbeiten in Bildern dokumentieren und eine Sendung daraus machen möchte. Dabei soll auch das Ergebnis der Schornsteinreinigung im Bild festgehalten werden.

Er fragte mich noch, ob ich damit einverstanden wäre, wenn er am Freitag, eine Bürste mit Kugel, vom Dach aus, in den Schornstein lässt, weil er in den letzten Jahren nur die Revisionsklappe am Schornstein öffnete.

Ich sagte: „Ich will Ihnen keine Vorschriften machen. Sie sind der Schornsteinfeger, machen Sie, was Sie für richtig halten“. Dann kam der Freitag. Zu meiner Überraschung, kamen zwei Schornsteinfeger. Einer betrat mein Haus. Ich sagte gleich, warum keine Fernsehaufnahmen gemacht würden. Der Schornsteinfeger ließ seine Kugel in den Schornstein fallen. Anschließend bat ich ihn in den Keller zu kommen. Ich öffnete die Revisionsklappe und bat den Schornsteinfeger mit der Hand hinein zu greifen, um zu sehen, was da herunter gekommen ist. Darauf der Schornsteinfeger: „Da kann doch nichts sein, Gas hinterlässt keine Rückstände"

Auf meine Frage: ,,und warum haben Sie gerade gefegt?" bekam ich keine Antwort. Der Schornsteinfeger will noch einmal im Herbst (Oktober) kommen: „Ich mache noch eine Immissionsmessung, wenn die Werte nicht erhöht sind, brauchen Sie die nicht zu bezahlen"

Ich habe einen Bekannten, der wohnt in der Nähe von Hamburg, in Schleswig-Holstein, in seinem eigenem Haus. Sein Schornsteinfeger kam von alleine auf ihn zu und sagte'. Ich komme nicht mehr zu Ihnen, was soll ich bei Ihnen noch machen. Ihre Gasheizung ist in Ordnung und zu fegen ist nichts. Dieser Bekannte hat auch in Hamburg ein Haus mit drei Wohnungen, die er vermietet. Er betreibt auch eine Gasheizungsanlage (nichtgenehmigungsbedürftig) Auf meine Frage nach dem Schornsteinfeger hier in Hamburg, sagte er zu meiner Überraschung; hier ist mir das gleich, ob der Schornsteinfeger kommt, oder nicht und ob er Rechnungen schreibt. Ich brauche sie nicht zu bezahlen, die Kosten werden auf die Mieter umgelegt. So geht das natürlich auch! Die Hauptsache andere werden mit den Kosten belastet. Was passiert aber, wenn andere darüber nachdenken, und diese Kosten gerichtlich zurückfordern, weil sie gesetzwidrig und zu Unrecht erhoben werden. 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Edwin Wieder

 

Impressum: Edwin Wieder,  Paul-Dieroff-Weg 19, 22455 Hamburg  
Stand vom 25.06.03      Erstveröffentlichung: 25.06.03                                          http://home.t-online.de/home/rickmeyer/wieder.htm