| Die Richterin hat sich "dienstlich" geäußert, aber eigentlich nichts gesagt. Damit die dürftige Ablehnungsbegründung länger aussieht. wird einfach die Vorkorrespondenz mit hineingenommen. |
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| Im Moment kann man gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrag nicht viel machen. |
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Impressum: |
| Erstveröffentlichung: 31.10.07 letzte Änderung: http://www.indusnet.de/rechtsverweigerung/ |