Die Korrespondenz mit dem Bezirksamt Reinickendorf und dem Gericht:


Zunächst traf neben einer angeordneten Zwangskehrung mit entsprechenden Gebühren ein Bußgeldbescheid ein mit einer Strafe von 500€:
der Text dazu   hier klicken -------> bussgeldbescheidvom18122006.pdf 
Dagegen legte ich fristgerecht Einspruch ein:
der Text dazu   hier klicken ------->  bussgeldbescheid-einspr281206.pdf
Das half gar nichts, das Verfahren wurde von der Verwaltungsbeamtin Schmidt  im Bezirksamt Reinickendorf weiter betrieben und dem Amtsgericht zur Veranlassung einer  Hauptverhandlung zugesandt. 
der Text dazu   hier klicken -------> terminladung19-06-07.pdf  
Zur Terminvorbereitung schrieb ich folgenden Verteidigungsschriftsatz und sandte ihn an das Gericht:
der Text dazu   hier klicken -------> owi-verteidigung1-150507-Gesamtfax.pdf
Am 19. Juni 2007 fand die Hauptverhandlung mit der Richterin Appelt statt. Lesen Sie das von mir gefertigte Protokoll: Die Richterin schickte während der Verhandlung das Publikum aus dem Saal und ebenso mich und verhandelte mit dem Bezirksamt Reinickendorf als Gegenpartei geheim weiter. Ich stellte daher den Antrag die Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
der Text dazu   hier klicken -------> befangenheit210607
Nun schickte  eine Kollegin, die Richterin Marx die folgende Mitteilung, die Richterin Appelt  halte sich nicht für befangen:
der Text dazu   hier klicken -------> ag-tiergarten-marx-050707
Es stellt sich nun die Frage, wenn die Richterin nur die Anfrage beim Verwaltungsgericht wegen eines Urteils mit der Gegenpartei besprochen hat, warum musste das "geheim" durchgeführt werden? Dass da nicht mehr Dinge besprochen wurden, klingt nicht glaubhaft. Lesen Sie dazu meine Stellungnahme:
der Text dazu   hier klicken -------> ag-tiergarten-marx-ant1-110707
Der Antrag auf Ablehnung der Richterin Appelt wegen der Besorgnis der Befangenheit wurde abgelehnt.
  der Text dazu   hier klicken -------> ablehn-befangenheit-maerx120707.pdf
Dagegen kann erst vorgegangen werden, wenn das Urteil gesprochen ist. Warten wir also die neue Hauptverhandlung ab..
Aber ich schrieb folgenden Brief an die Richterin und sandte vorsichtshalber das Urteil vom Verwaltungsgericht Rheinland/Pfalz, das meine Unschuld begründet:
  der Text dazu   hier klicken -------> uebersendung-urteil250707.pdf
Mal etwas Erfreuliches: Die Richterin Frau Appelt hat Akteneinsicht durch den Beschuldigten genehmigt:
  der Text dazu   hier klicken -------> Akteneinsicht310707-genehmigt.pdf

Inzwischen habe ich mich bei der Justizsenatorin Frau von de Aue über die Richterin Frau Appelt und Frau Marx beschwert.  Die Justizsenatorin Frau von der Aue hat den Fall an den Gerichtspräsidenten Herrn Wosnitzka  abgegeben. Ich habe Akteneinsicht genommen und daraufhin  meine Dienstaufsichtsbeschwerde noch erweitert.........
  der Text dazu   hier klicken -------> aue-email-250707-beschwerde-dienstauf.110807.pdf
Der Präsident antwortet mit den üblichen Floskeln, mit denen er sich der Verantwortung entziehen will. Zu den einzelnen Punkten nimmt er keine Stellung. Richter sind nur unabhängig, solange sie sich an Recht und Gesetz halten. Wenn das nicht der Fall ist, muss die höhere Justiz eingreifen.
  der Text dazu   hier klicken -------> ag-praes-ablehn-310807.pdf
Antwortbrief an den Gerichtspräsidenten vom 19.9.2007 mit Kopie an die Justizsenatorin von der Aue und der Richterin Appelt.
  der Text dazu   hier klicken -------> wosnitzka.htm
Ein neuer Schriftsatz vom 18. 10. 2007 zur Vorbereitung der zweiten Hauptverhandlung am 6.November 09.00 Uhr.
  der Text dazu   hier klicken -------> owi-181007-verteidigung2.pdf 
Auf das Schreiben vom 18.10.2007 antwortete ein Amtsrichter Schulz. Meine Antwort folgt unmittelbar dahinter:
  der Text dazu   hier klicken -------> schultz181007.htm
Die Dienstaufsichtsbeschwerde über die Richterin Appelt an den Gerichtspräsidenten wurde von diesem mit einem üblichen Textbausteinphrase beantwortet. Nicht nur, dass er die Vorwürfe über Straftaten (§13, §258 a und § 129) ignoriert, nein er handelt wie die meisten dieser Staatsdiener und teilt mit, dass er meine Briefen nicht mehr beantwortet. Das halte ich für eine Amtspflichtverletzung und habe nun gegen ihn eine Dienstaufsichtbeschwerde an die Justizsenatorin gesandt. Warten wir auf den nächsten Textbaustein.
  der Text dazu   hier klicken -------> aue-dienstauf-wosnitzka271007.doc
Nun lehnt der Richter Schultz mit Beschluss vom 25.10.07 den zweiten Antrag auf Befangenheit der Richtein Appelt ab. Von einer sauberen Begründung der Ablehnung kann man nicht sprechen.
  der Text dazu   hier klicken -------> ablehn-2tebefangeheit.htm
Wer macht was bei der Berliner Justiz? Wieder ein Schreiben gleich mit meiner Antwort:
  der Text dazu   hier klicken -------> schultz-marx-anhoerung291007.htm
Am 6. November 2007 fand die zweite Hauptverhandlung statt. Sie endete mit meiner Verurteilung zu 500 € Strafe wegen vorsätzlicher Kehrverweigerung.  Das Urteil wurde nur  kurz und  nichtsagend mündlich begründet.

Das Gericht weigerte sich die Hauptverhandlung, wie beantragt,  wörtlich zu protokollieren. Das wird nicht gemacht, damit die zweite Instanz möglichst wenig Möglichkeiten hat, Formfehler zu rügen. Was nicht protokollierte wird, fällt unter den Tisch. Ich habe daher selbst ein Gedächtnisprotokoll geschrieben und an das Gericht eingereicht. --------

  Da Protokoll finden Sie hier klicken  --------> protokoll-zweite-hauptverhandlung-061107.htm
Neu ab 10.01.08
Die Urteilsbegründung liegt jetzt vor:
  die WEB-Seite dazu: hier klicken ----------> owi-urteil-061107.htm

                         Wird fortgesetzt.....   

Mal zur Abwechslung ein Quiz? hier klicken -------> quiz.htm

Noch eine Bemerkung zu dem Verfahren:

Gegen den Feger  habe ich Strafanzeige wegen Verdachts der

1.) der falschen Anschuldigung § 164 StGB
2.) der mittelbaren Falschbeurkundung §271 (oder Urkundenfälschung) und weitere Straftaten  gestellt.

 Dieses Verfahren wurde von der Staatanwaltschaft ohne Ermittlung sofort eingestellt. Es wurde nicht mal der Ausgang meines Verfahrens abgewartet.

Das gleiche wurde bei der Sachbearbeiterin  Schmidt des Bezirksamtes  Reinickendorf gemacht:

Hier habe ich Strafanzeige wegen des Verdachtes

1.)der Verfolgung Unschuldiger § 344 StGB
2.)der falschen Anschuldigung § 164 StGB und weitere Straftaten gestellt.
 

 Alle Strafverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft wegen mangelndem Tatverdacht  eingestellt.

Offenbar können Staatsbeamte keine Straftaten begehen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

Impressum: Manfred Rickmeyer Berlin                                                                                                      email: schornsteinfeger{at}indusnet.de 
Erstveröffentlichung: 17.07.07                   letzte Änderung: 11.01.2008                                                     http://www.indusnet.de/rechtsverweigerung/gerichtskorrespondenz.htm