Das Urteil vom 6. 11. 2007 zugestellt am 05.12.2007

Die Urteilsbegründung  bekommt man nur schriftlich, wenn man kostenpflichtig einen Anwalt beauftragt.

Nach Erhalt der Begründung muss die Rechtsbeschwerde innerhalb von einem Monat begründet werden, damit dann das Kammergericht(!) als Revisionsgericht tätig wird. Natürlich auch nur durch einen Anwalt.

Ein skandalöses Rechtsverweigerungssystem, da durch ungerechtfertigte Kostenerzeugung, dem Beschuldigten es abgewöhnt werden soll, sich gegen diesen Justizterror zu wehren.

Rechtsbeschwerde ist eingelegt und begründet.

 

 

                                                                                                                         

Erstveröffentlichung: 10.01.2008                           letzte Änderung:                                            www.rickmeyer-berlin.de/owi-urteil-061107.htm
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