| Das Urteil vom 6. 11. 2007 zugestellt am
05.12.2007 Die Urteilsbegründung bekommt man nur schriftlich, wenn man kostenpflichtig einen Anwalt beauftragt. Nach Erhalt der Begründung muss die Rechtsbeschwerde innerhalb von einem Monat begründet werden, damit dann das Kammergericht(!) als Revisionsgericht tätig wird. Natürlich auch nur durch einen Anwalt. Ein skandalöses Rechtsverweigerungssystem, da durch ungerechtfertigte Kostenerzeugung, dem Beschuldigten es abgewöhnt werden soll, sich gegen diesen Justizterror zu wehren. Rechtsbeschwerde ist eingelegt und begründet.
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| Erstveröffentlichung: 10.01.2008 letzte Änderung: www.rickmeyer-berlin.de/owi-urteil-061107.htm |
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